zum Hauptinhalt

Berlin: Kreuzberger Imam darf bleiben

Prediger siegt vor Bundesverfassungsgericht

Von Yakup T. war man bislang andere Töne gewöhnt. „Es lebe die deutsche Justiz! Es lebe der deutsche Rechtsstaat!“, jubelte der türkische Imam gestern. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde des 59-Jährigen stattgegeben, der Prediger darf in absehbarer Zeit nicht abgeschoben werden. „Die Sache wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen“, steht im Urteil.

In der Kreuzberger Mevlana-Moschee bekamen die Gläubigen im November 2004 noch anderes zu hören: Von „Höllenfeuer“ war die Rede, von stinkenden Deutschen und ihrer Nutzlosigkeit. So jedenfalls wurde in einem Beitrag des ZDF-Magazins „Frontal“ ein Ausschnitt aus der Predigt des Imams übersetzt. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) nahm den Bericht zum Anlass, die Ausweisung des seit über 30 Jahren in Deutschland lebenden Türken in die Wege zu leiten. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht segneten die sofortige Abschiebung ab. Die Verfassungsrichter aber gaben nun Yakup T. Recht: Sie sahen sein Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Aus der Innensenatsverwaltung gab es zum Urteil gestern nur einen knappen Kommentar: „Die Notwendigkeit, sich von geistigen Brandstiftern zu trennen, wird vom Bundesverfassungsgericht nicht in Frage gestellt“, sagte Sprecher Martin Steltner. Das Gericht stelle aber eben „besonders hohe Anforderungen für die sofortige Vollziehung einer Ausweisung“.

Die angesetzte Abschiebung von Yakup T. war wegen der ausstehenden Gerichtsentscheidungen mehrfach verschoben worden. Jetzt muss Yakup T. die Ausländerbehörde vorerst nicht mehr fürchten. „Das ist nicht nur ein Glückstag für mich, sondern für alle Bürger der Bundesrepublik“, sagt der Imam.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false