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Update

Handy-Überwachung: Justiz: Telefonkontrollen bei Autobrandstiftung normal

Nach Bekanntwerden der flächendeckenden Auswertung von Handy-Verbindungen durch die Berliner Polizei gibt sich die Justiz überrascht. Bei Delikten wie Autobrandstiftung sei dies "absolut üblich".

Bei Straftaten wie Autobrandstiftungen sei das Einfordern und Auswerten von Telefonverbindungen "absolut üblich". Auch in anderen Bundesländern sei das übliche Praxis. Die Berliner Staatsanwaltschaft gibt an, die Daten nach der Auswertung auch wieder gelöscht zu haben. Die polizeiliche Abfrage großer Mengen von Berliner Handy-Verbindungsdaten beschäftigt jetzt das Abgeordnetenhaus. Nachdem am Donnerstag bekannt geworden war, dass die Berliner Polizei bei der Fahndung nach Autobrandstiftern in den vergangenen Jahren offenbar in großem Umfang Telefondaten auch Unbeteiligter ausgewertet hat, kündigten Vertreter der Regierungskoalition und der Opposition an, das Thema am Montag im Innenausschuss des Parlaments auf die Tagesordnung zu setzen.

Sven Kohlmeier, SPD-Rechtspolitiker im Abgeordnetenhaus, sagt, er sei von den Erkenntnissen „klar überrascht“. In seiner Tätigkeit als Datenschutzpolitiker sei ihm das, was nun öffentlich bekannt wurde, nie zur Kenntnis gelangt, auch nicht im Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses. Er wolle mit einer Bewertung „nicht voreilig“ sein, bevor er nicht den genauen Umfang der Auswertung kenne. Es handele sich aber um einen Eingriff in die Grundrechte nicht-betroffener Bürger, bei dem es eine gründliche Abwägung geben müsse.

Kohlmeier thematisierte auch das Scanning von Autokennzeichen, das die Berliner Polizei zeitweise durchführte. Der Fall sei zwar nicht unmittelbar vergleichbar, aber damals habe sich im Datenschutzausschuss herausgestellt, dass es bei der Polizei, die die Daten erhob, kein Routine-Verfahren zur Löschung gegeben habe. Am Ende seien die Daten „irgendwann gelöscht“ worden, aber ohne geregeltes Verfahren. Die rot-schwarze Koalition habe nun vereinbart, das Scanning neu zu regeln. Kohlmeier fordert, es müsse eine Instanz geben, die die Löschung der Daten kontrolliert. „Der Datenschutzbeauftragte muss ein Auge darauf haben“, fordert Kohlmeier. Er kann sich auch vorstellen, dafür eine klare gesetzliche Grundlage zu schaffen.

Christopher Lauer, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion, sagte, falls sich die Berichte bewahrheiteten, handele es sich um einen „massiven Eingriff in die Grundrechte“. Autobrandstiftungen seinen keine derart schweren Straftaten, dass die Maßnahme gerechtfertigt wäre. Die Piratenfraktion machte die zuvor auf dem Internetblog netzpolitik.org beschriebenen Vorgänge mit einer Presseerklärung am Nachmittag einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Lauer forderte Innensenator Frank Henkel (CDU) auf, die Ereignisse „lückenlos aufzuklären“. Zudem kündigte er einen Gesetzentwurf an, mit dem einem solchen „leichtfertigen Missbrauch“ durch die Polizei „ein Riegel vorgeschoben“ werden solle.

Auch in der rot-schwarzen Koalition gibt es Bedenken, ob die Handykontrolle gerechtfertigt war. „Man muss sich anschauen, ob der Ermittlungsansatz in dem Umfang tatsächlich richtig ist“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Sven Kohlmeier. Er sei „skeptisch“, ob das Vorgehen datenschutzrechtlich akzeptabel sei. Der kleine Koalitionspartner reagierte in einer ersten Stellungnahme zurückhaltender. Burkard Dregger, datenschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, wollte den konkreten Fall vorläufig noch nicht kommentieren. Prinzipiell sei aber eine der Grundvoraussetzungen des Rechtsstaates gewahrt, wenn es eine richterliche Anordnung für solche Maßnahmen gebe. Dies ist in dem aktuell auf netzpolitik.org dokumentierten Vorgang der Fall.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Dix forderte von der Polizei eine Stellungnahme. Sein Sprecher Joachim-Martin Mehlitz bezeichnete es als „generell problematisch, wenn nicht-individuelle Daten abgefragt werden“, also flächendeckend Telefonverbindungen auch von Unverdächtigen untersucht werden. Erst im vergangenen Sommer hatten die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder strengere Richtlinien für derartige Kontrollen gefordert.

Die Grünen sehen ebenfalls „erheblichen Aufklärungsbedarf“. Ihr innenpolitische Sprecher Benedikt Lux forderte, mit dem Instrument der Funkzellenauswertung sensibel umzugehen. Die Abfrage greife in die Rechte tausender Unbeteiligter ein, „weil deren Daten notwendigerweise miterhoben werden“. Pauschale Abfragen, die nicht auf einzelne Verdächtige begrenzt sind, dürften nur „im absoluten Ausnahmefall“ zugelassen werden, so Lux.

Der Linken-Rechtspolitiker Klaus Lederer bezeichnete die Telefonkontrollen als „absolut unangemessen“. Er sieht in der Maßnahme eine Reaktion auf die öffentliche Stimmung, die seiner Ansicht nach der heutige Innensenator und damalige CDU-Spitzenkandidat geschürt habe: Die „Massenerfassung“ sei ein Ergebnis der „Sicherheitshysterie à la Henkel“.

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