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Flüsse und Seen: Lebensgefährliche Schritte

Es wird sehr kalt in den kommenden Tagen, doch Polizei und Feuerwehr warnen ausdrücklich vor dem Betreten der Flüsse und Seen.

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Noch ist kein Menschenleben zu beklagen, ein Hundeleben aber schon. Am Sonntag brach das kleine Tier auf dem Eis des Malchower Sees ein und ertrank. Sein Besitzer, der ihm zur Hilfe geeilt war, musste wegen Unterkühlung ambulant behandelt werden und war damit das erste Opfer der Verlockung zugefrorener Seen und Flüsse in diesem Winter.

Jedes Jahr müssen Feuerwehr und Wasserschutzpolizei ausrücken, um Menschen zu retten, die im Eis eingebrochen sind. Für die kommenden Tage befürchtet die Berliner Polizei viele solcher Einsätze und warnt ausdrücklich vor dem Betreten von Flüssen und Seen. „Die kommenden Nächte werden sehr kalt, da glauben viele, dass das Eis hält“, sagt Peter Rieck von der Wasserschutzpolizei: „Und leider wird die Zahl der Leichtsinnigen nicht geringer.“

Rieck denkt dabei auch an jenen Mann, der mit Fahrrad und seinem zweijährigen Enkel im Anhänger Anfang 2008 auf dem Schlachtensee herumfuhr und einbrach. Drei Menschen riskierten ihr Leben, um die Verunglückten aus dem Wasser zu ziehen. Die beiden fünf- und neunjährigen Mädchen, die im Januar 2006 in einem Feuerlöschteich in Schönefeld einbrachen, konnten nicht gerettet werden.

Eis ist tückisch und die Bedingungen auf Seen und Flüssen sind vollkommen unterschiedlich. Auch deshalb lehnen es Berliner Polizisten – ebenso wie ihre Kollegen in Brandenburg – ab, Eisflächen auf Gewässern für Schlittschuhläufer, Radfahrer oder Spaziergänger freizugeben. Der andere Grund ist, dass bei einer „Freigabe“ durch Behörden diese auch für entstehende Schäden haften müssten. Dieses Risiko geht auch anderswo in Deutschland kaum noch jemand ein.

Längst vergangen sei etwa die Zeit, als ein „Eiswart“ am Bodensee Flächen markierte, wo man sich gefahrlos aufs Eis begeben konnte, sagt Hubert Frenkle von der Konstanzer Wasserschutzpolizei. Und selbst in Hamburg, wo von der Umweltbehörde das „Alstereisvergnügen“ ausgerufen werden kann, gilt das Eis nicht als freigegeben. Ob Eiskunstläufer oder Budenbetreiber – „jeder handelt auf eigenes Risiko“, sagt Volker Dumann von der Hamburger Umweltbehörde. Voraussetzung für das Alstervergnügen ist, dass an 50 Messpunkten auf der Außenalster eine 20 Zentimeter dicke Klareisschicht vorhanden ist und der Wetterbericht weiter knackige Kälte verspricht.

Auf Berliner Gewässern ist das Eis laut internen Messungen der Wasserschutzpolizei zurzeit zwischen einem und zehn Zentimetern dick. Im vergangenen Winter waren es auf dem Großen Müggelsee von Anfang Januar bis Ende Februar mehr als 20 Zentimeter – zur Freude Tausender, die ungeachtet aller Warnungen ihre Runden auf Schlittschuhen drehten.

In diesem Jahr fallen die Warnungen von Feuerwehr und Polizei noch drastischer aus. Weil das Eis erst gefroren sei, dann aber angetaut, wieder gefroren und auch noch eingeschneit sei, wird es besonders brüchig und unberechenbar, weil der Schnee dünne Stellen verdeckt und die Eisschicht außerdem gegen die frostige Luft isoliert, während von unten stetig das wärmere Wasser nagt.

Der Laie könne gar nicht erkennen, ob das Eis trägt oder nicht, sagt die Polizei. Wer sich trotzdem traut, kann nur die altbekannten Regeln befolgen: Nie auf unbekannte Gewässer begeben, nie in Gruppen auf einer Stelle stehen bleiben, nie mitten über den See und stets in Ufernähe bleiben. Oder in Brandenburg. „Dort gibt es genug überschwemmte Wiesen“, sagt ein Polizist. „Da ertrinkt man wenigstens nicht, wenn man einbricht.“

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