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Gegen einen Vater, der seine Tochter in einem Pflegeheim mit einer Machete attackiert haben soll, wird wegen versuchten Mordes verhandelt - in Abwesenheit des an Demenz erkrankten 75-Jährigen. (Symbolbild)

© Monika Skolimowska/dpa

Update

Macheten-Angriff in Berliner Seniorenheim: „Papa hatte angerufen, weil der Kühlschrank angeblich nicht funktionierte“

In einem Reinickendorfer Pflegeheim soll ein 75-Jähriger seine Tochter beinahe mit einer Machete getötet haben. Nun beginnt der Prozess wegen versuchten Mordes – ohne den Angeklagten.

Stand:

Die Tochter wollte nur kurz nach dem Kühlschrank sehen, den sie ihrem Vater zwei Tage zuvor ins Pflegeheim gebracht hatte. „Das war an einem Samstag, als ich im Krankenhaus aufwachte, war es Freitag“, sagte die 44-Jährige vor dem Berliner Landgericht. Dort wird seit Donnerstag wegen versuchten Mordes gegen ihren 75-jährigen Vater verhandelt – in Abwesenheit des an Demenz Erkrankten, er sei nicht verhandlungsfähig.

Gerd G., einst im Justizvollzug tätig, lebte seit einem halben Jahr in einem Pflegeheim in Reinickendorf. Er sei eigentlich gern eingezogen, schilderte die Tochter. Ab und zu sei er von dort aus mit dem Fahrrad zu seinem Garten geradelt. Vermutlich stammte die Machete, die er am 23. November 2024 gegen seine Tochter gerichtet haben soll, aus dem Garten.

Gegen 11 Uhr war die Tochter in seinem Zimmer. „Papa hatte angerufen, weil der Kühlschrank angeblich nicht funktionierte“, so die 44-Jährige. Als sie vor dem Gerät hockte, habe sie einen Stich von der Seite bemerkt. Mehrmals soll er der zugestochen haben – die Klinge 30 Zentimeter lang. Bis ihn Pflegekräfte und Polizisten stoppten. Die Frau überlebte nur knapp.

Warum hatte G. ein derartiges Messer im Zimmer? Der Verteidiger sagte: „Es wurde bemerkt und ihm nicht abgenommen.“ Man habe in dem Heim „nicht so gut auf ihn geachtet, wie es hätte sein müssen“. War die Machete tatsächlich bereits Wochen vor der Tat bei G. gesehen worden? Auch um diese Frage wird es im Prozess gehen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich G. bei der Tat in einem „akuten Delir infolge einer Demenz“ befand. Eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei erforderlich. Der Prozess geht am 29. April weiter.

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