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Größer, schicker, teurer: Abiturienten greifen tief in die Taschen für den Abiball.

© dpa/Roland Holschneider

Update

Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bleibt hart: Mehr als 150 Feiernde beim Abiball bleiben verboten

Richter lehnen Eilantrag ab. Beschwerde gegen den Beschluss wurde schon eingelegt. Lockerung erst ab 30. Juni.

Abibälle dürfen in Berlin nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts vorerst weiterhin nur mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 150 Personen stattfinden. Einen Antrag auf eine Erweiterung der Teilnehmerzahl hatte eine Organisatorin von Abibällen gestellt.

Für den 11. Juni 2020 plante sie die Ausrichtung eines Abiballs für ein Gymnasium in Altglienicke mit 270 Teilnehmern. Bis Ende Juni 2020 hat sie 50 weitere, ebenfalls im Land Berlin stattfindende Abibälle in vergleichbarer Größenordnung mit 200 bis mehr als 300 Personen geplant. Allein in Berlin gibt es über 12.000 Abiturienten.

Mit ihrem Eilantrag wollte sie gerichtlich festgestellt wissen, dass die Durchführung dieser Veranstaltungen bei Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln – insbesondere bei Verzicht auf jeglichen Tanz – zulässig sei. Die Frage der Abibälle und die Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, treibt den diesjährigen Abiturjahrgang wegen der Corona-Pandemie schon seit Monaten um.

Erst ab 30. Juni sind größere Feste gestattet

Die 14. Kammer hat den Eilantrag unter Berufung auf die Regelung der aktuellen Corona-Eindämmungsmaßnahmenverordnung abgelehnt. Danach sind nicht rein private oder familiäre Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Innenräumen in der Zeit vom 2. bis 29. Juni 2020 nur mit bis zu 150 Personen zulässig. Erst ab dem 30. Juni 2020 erhöht sich die zulässige Personenanzahl auf bis zu 300. Diese Einschränkungen seien nicht zu beanstanden.

Es sei plausibel, dass größere Menschenansammlungen regelmäßig ein deutlich erhöhtes Infektions- und Verbreitungsrisiko mit sich brächten. Die beanstandete Begrenzung der Personenanzahl für „Indoor-Veranstaltungen“ stelle einen Baustein innerhalb eines Gesamtkonzepts zur schrittweisen Lockerung der zur Pandemiebekämpfung getroffenen Einschränkungen dar. Gegen den Beschluss ist bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden.

„Es ist erfreulich zu sehen, dass durch das heutige Gerichtsurteil Abiturient*Innen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, sofern die geplanten Veranstaltungen eine Teilnehmeranzahl von 150 Personen überschreiten. Bedauerlich bleibt das mangelnde Interesse des Senats zur Klärung der Angelegenheit“, sagt Landesschülersprecher Miguel Góngora, der dieses Jahr selber Abi gemacht hat.

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