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Dörte Elß ist die Chefin der Berliner Verbraucherzentrale.

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Wie wir gegen Mogelpackungen vorgehen sollten

Doppelte Böden, Luft oder riesige Kartons: Hersteller lassen Packungen größer erscheinen. Der Preis aber bleibt gleich oder wird sogar höher. Das sollten wir nicht hinnehmen.

Dörte Elß
Eine Kolumne von Dörte Elß

Stand:

Als der Regierende Bürgermeister Kai Wegner neulich die Verbraucherzentrale besuchte, teilte ich ihm meinen Ärger über die zahlreichen kreativen Anbieterideen zum Übervorteilen von Kunden mit, wie ich es stets bei Gästen aus der Politik tue.

Ich weiß natürlich, dass dieses Problem nicht so einfach behoben werden kann, aber wie viel besser wäre die Verbraucherwelt ohne diese Tricksereien. Umso mehr wünsche ich mir, dass eine der besonderen Art endlich verhindert wird, nämlich die Mogelpackung.

Damit Sie die Füllmenge von Verpackungen für höher halten, als sie ist – wie etwa beim Klassiker Chipstüte – lassen sich Hersteller so einiges einfallen. Ob doppelte Böden, Luft oder riesige Kartons, der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Der Preis des Produktes bleibt natürlich stets gleich oder erhöht sich sogar.

Deshalb bin ich der Ansicht, dass Hersteller dazu verpflichtet werden sollten, Verpackungen mit Warnhinweisen zu versehen.

Dörte Elß, Chefin der Berliner Verbraucherzentrale

Deshalb bin ich der Ansicht, dass Hersteller dazu verpflichtet werden sollten, Verpackungen mit Warnhinweisen zu versehen, wenn sich das darin befindliche Produkt im Hinblick auf Zusammensetzung oder Menge geändert hat.

Vorsicht am Supermarkt-Regal. In manchen Packungen steckt weniger Inhalt, als es den Anschein hat.

© mauritius images/Pitopia/Erwo

Wenn keine nachweislich technischen Gründe dagegensprechen, müsste eigentlich jede Verpackung bis zum Rand oder zur Naht gefüllt sein. Ich halte nicht unbedingt etwas davon, übergroße Verpackungen gänzlich zu verbieten, aber durch strengere Regeln sollten sie sich doch in den Ausmaßen reduzieren lassen.

Laut Mess- und Eichgesetz sind Täuschungsmanöver wie unverhältnismäßig viel Luft in der Verpackung zwar schon jetzt verboten, im Gesetz fehlen jedoch konkrete Bestimmungen, wann eine Mogelpackung vorliegt. Das sollte sich dringend ändern. Solange die Handhabe gegen diese Art von Käuferbetrug noch nicht in dem Maße vorhanden ist wie nötig, sollten Sie sich auf jeden Fall selbst dagegen wehren. Wenden Sie sich an das Eichamt oder die Verbraucherzentrale, sobald Sie glauben, eine Mogelpackung gekauft zu haben. Wir kämpfen auf jeden Fall weiter.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint online mittwochs.

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