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Justitia, Moabit

© IMAGO/Schoening

Messerattacke auf Hochzeitsfeier in Berlin: Stich ins Herz – 30-Jähriger wegen Totschlags angeklagt

Der Mann hatte bei einer Hochzeitsfeier vermutlich aus Eifersucht einen 29-Jährigen erstochen. Offensichtlich sah der Angeklagte in dem Getöteten einen Nebenbuhler.

Stand:

Messerstecherei im „Queen’s Place“: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen einen 30 Jahre alten Mann erhoben, der am 29. Dezember 2023 auf einer Hochzeitsfeier in Kreuzberg einen 29-Jährigen erstochen haben soll. Beide waren Gäste auf der Feier.

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, Nötigung sowie Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Zuständig ist das Landgericht Berlin.

Die Messerattacke hatte eine Vorgeschichte, bei der offensichtlich Eifersucht eine Rolle spielte. So soll der 30-Jährige zunächst am 12. Dezember 2023 seine 27 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Kreuzberg gewürgt haben.

Mit Staubsaugerrohr geschlagen

Zudem soll er sie mit einem Staubsaugerrohr auf den Kopf geschlagen haben. Den Angaben zufolge soll er vermutet haben, dass seine Ehefrau, während er zuvor in U-Haft gesessen hatte, eine Affäre mit dem später getöteten 29-Jährigen hatte. Zudem soll der Mann seine Frau unter Androhung von Schlägen und Tod dazu genötigt haben, eine Anzeige gegen den vermuteten Nebenbuhler zu erstatten – wegen einer angeblichen Vergewaltigung.

Bei der im Kreuzberger „Queen’s Palace“ stattfindenden Hochzeitsfeier trafen die beiden Männer dann aufeinander. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Angeschuldigte zunächst mit einem Glas geworfen haben. Dann soll er ein Messer gezogen und erst einen damals 25-jährigen Mann, der schlichten wollte, am Oberschenkel verletzt haben.

Angeblichen Nebenbuhler durch Stich ins Herz getötet

Gleich danach soll er dem vermeintlichen Kontrahenten mit dem Messer in die linke Brust gestochen und ihn so tödlich am Herzen verletzt haben.  

Der Angeklagte war kein Unbekannter für Polizei und Justiz: Bereits am 17. Oktober 2022 war er vom Amtsgericht Tiergarten wegen versuchten Raubes, sexueller Nötigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Deren Vollstreckung war jedoch zur Bewährung ausgesetzt worden. (Tsp)

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