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Mit dem am 22. Oktober beschlossenen Mietendeckel will der Berliner Senat die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einfrieren.

© Jörg Carstensen/dpa

Bundesverband der Volksbanken: Mietendeckel ohne größere Folgen für Kreditnehmer

Für fünf Jahre friert das Mietendeckel-Gesetz die Berliner Mieten ein. Geraten Vermieter in Schwierigkeiten, die sich für ihre Immobilie Geld von der Bank geliehen haben?

Volks- und Raiffeisenbanken rechnen nicht mit erheblichen Folgen des Mietendeckel-Gesetzes auf Vermieter, die für ihre Immobilien einen Kredit aufgenommen haben. „Wir erwarten weder für die Kunden, die eine Immobilie finanziert haben, noch für unsere kreditgebenden Banken gravierende Auswirkungen“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken der Deutschen Presse-Agentur.

Mit dem am 22. Oktober beschlossenen Mietendeckel will der Berliner Senat die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einfrieren. Es werden außerdem Mietobergrenzen eingeführt, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten und am Mietenspiegel 2013 orientieren.

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Die Volks- und Raiffeisenbanken berücksichtigten für den sogenannten Sicherheitenansatz einer Finanzierung bei der Objektbewertung die aktuelle Miete, solange sie nicht höher sei als die Marktmiete. „Zeitlich befristete Mietmehreinnahmen dürfen nicht, zeitlich befristete Mietmindereinnahmen müssen im Immobilienwert berücksichtigt werden“, so der Sprecher. Mögliche künftige Mieterhöhungen spielten dabei keine Rolle.

Es sei möglich, dass der Mietendeckel in Einzelfällen geringere Einnahmen zur Folge habe. Doch zum einen sei das Problem aufgrund der überschaubaren Mieterfluktuation in den relevanten Märkten überschaubar, erklärte der BVR-Sprecher. Dadurch bleibe das Mietniveau insgesamt stabiler als bei einem sehr viel häufigeren Wechsel. Zum anderen werde im Rahmen der Bonitätsbeurteilung ebenfalls ein Abschlag für Bewirtschaftungskosten auf die Mieteinnahmen vorgenommen und damit ein Sicherheitspuffer gebildet.

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„Für neue und vor kurzem vorgenommene Finanzierungen werden die Regelungen des Mietendeckels sowohl in den Investitionsentscheidungen der Kunden als auch in der Bonitätsbeurteilung der Banken berücksichtigt“, erläuterte der Sprecher. „Durch die Begrenzung der Mieterhöhung bei Modernisierungen sehen wir allerdings, dass Investoren diese zurückstellen beziehungsweise eine erneute Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vornehmen könnten.“ Weil das aber nur anstehende Investitionen betreffe, erscheine es für bestehende Finanzierungen unproblematisch.

Offen sei, in welchen Umfang öffentliche Fördermöglichkeiten für Modernisierungen und Härtefälle geschaffen würden und ob das geplante Gesetz überhaupt verfassungskonform sei.

Ein Sprecher der Berliner Sparkasse ergänzte: „Rund 70 Prozent unserer Privatkundinnen und -kunden nutzen die finanzierte Immobilie selbst. Für fremdvermietete Immobilien gilt: In der Zukunft erwartete Mietsteigerungen spielen bei der Kreditvergabe grundsätzlich keine Rolle.“ Entscheidend dafür, ob sich der Wohnungsmarkt in Berlin entspanne, sei bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. „Deshalb sind Neubau und Ausbau der richtige Weg“, so der Sparkassen-Sprecher. (dpa)

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