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Ausgespielt. In Berlin gilt ein besonders strenges Spielhallengesetz.

© Pedersen/dpa

Mindestabstand zu Oberschulen: 70 Spielhallen in Berlin müssen schließen

Es gibt zu viele und oft auf zu engem Raum. Jetzt sollen erstmal 70 Spielhallen in der Hauptstadt schließen. Doch viele Betreiber wehren sich vor Gericht.

Von Sandra Dassler

Für Berlins Spielhallen wird es eng – im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn zwischen ihnen nicht mindestens 500 Meter und zwischen ihnen und der nächsten Oberschule nicht mindestens 200 Meter Abstand liegen, müssen sie schließen. Das hat der Berliner Senat im März 2016 entschieden – unter dem schönen Namen Mindestabstandsumsetzungsgesetz.

Kürzlich haben die Bezirke neben der Prüfung der gewerblichen Zuverlässigkeit der Spielhallen auch die Untersuchung der Abstände zu Schulen abgeschlossen – und berlinweit etwa 70 Spielhallen die Erlaubnis entzogen. Das sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft am Sonntag dem Tagesspiegel. Er bestätigte zugleich Berichte, wonach fast alle Spielhallenbetreiber dagegen vor Gericht zogen.
Das führt dazu, dass die Bezirke derzeit damit beschäftigt sind, die eingelegten Widersprüche zu prüfen und zugleich viele Eilrechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin anhängig sind. Vom Ausgang dieser Verfahren hängt ab, ob und wann einzelne Spielhallen schließen müssen.

Bisher entschieden alle Richter gegen die Spielhallen

Der SPD-Abgeordnete Daniel Buchholz ist da sehr optimistisch. „Bislang haben die Spielhallenbetreiber noch kein einziges derartiges Verfahren gewinnen können – weder beim Bundesverfassungs- noch beim Bundesverwaltungsgericht und schon gar nicht bei den Berliner Gerichten. Es dauert zwar etwas länger, bis wir die Schließungen durchsetzen, aber dafür sind sie dann rechtssicher.“
Daniel Buchholz verweist auf andere Bundesländer wie etwa Hamburg oder Niedersachsen, die zwar schneller Verbote aussprachen, die dann aber vor Gericht keinen Bestand gehabt hätten. „Wir haben uns sehr viel Mühe bei der Erarbeitung der Kriterien gegeben, nach denen die Spielhallen geschlossen werden sollen“, sagt er: „Das wurde bisher von den Richtern anerkannt.“

Berlin hat das strengste Gesetz

Parallel zu den Widerspruchsverfahren wegen unzulässiger Schulnähe prüfen die Bezirke weitere Kriterien für die Schließung von Spielhallen. So misst das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg die Abstände der Casinos untereinander. Laut Spielhallengesetz müssen sie mindestens 500 Meter betragen, was an einigen Standorten, etwa in der Moabiter Stromstraße, nicht einmal annähernd eingehalten wird. Wie lange die notwendigen Vermessungsarbeiten dauern werden – darüber könne derzeit keine Prognose abgegeben werden, hieß es in der Senatsverwaltung für Wirtschaft.
2011 hatte Berlin das – deutschlandweit strengste – Gesetz für Spielhallen beschlossen, um deren Zahl zu halbieren. Doch die Umsetzung erwies sich als schwierig. Zwar wurden die Einrichtungen von Jahr zu Jahr weniger, aber das ging sehr langsam: von 2011 bis Ende 2016 sank die Zahl der Spielhallen berlinweit von 584 auf 497. Vor Inkrafttreten des Gesetzes war sie allerdings explosionsartig angestiegen.

Bußgeld verzehnfacht

2016 war das Spielhallengesetz noch einmal verschärft worden. „Bei den regelmäßigen Schwerpunkt-Razzien durch Polizei, Steuerfahndung und Ordnungsämter wurden massenhaft Verstöße festgestellt“, sagt Daniel Buchholz, „aber viele Betreiber zahlten die Strafen aus der Portokasse. Darauf haben wir beispielsweise mit einer Verzehnfachung des Bußgeldrahmens von 50.000 auf bis zu 500.000 Euro reagiert.“ Aber auch das hält offenbar nicht alle Glücksspielbetreiber von illegalen Geschäften ab: Am vergangenen Donnerstag kontrollierten Ermittler des Landeskriminalamtes mit Mitarbeitern der Bezirksämter Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln, dem Finanzamt Wedding, der Steuerfahndung sowie der Bereitschaftspolizei sieben Wettbüros, vier Spielhallen, neun Gaststätten und weiteren 16 Café-Casinos an verschiedenen Standorten in Berlin. Dabei wurden 24 Straftaten überwiegend wegen des illegalen Glücksspiels und 69 zumeist spielrechtliche Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Ein Café-Casino wurde geschlossen und insgesamt 8500 Euro vom Finanzamt beschlagnahmt.

Weil zur Durchsetzung der Spielhallen-Verbote auch andere Gesetzesverstöße etwa gegen den Jugendschutz oder das Nichtrauchergesetz herangezogen werden, wechseln viele Spielhallenbetreiber derzeit öfter ihre Geschäftsführer. Mit ihnen „verschwinden“ dann auch die entsprechenden Bußgeldbescheide. Sie sind nach Personen registriert, nicht nach Unternehmen.

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