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Der Schriftzug „Polizei“ auf der Kühlerhaube eines Autos.

© dpa/Soeren Stache

Mindestens sechs Delikte auf einmal: Jugendlicher flieht in Berlin im gestohlenen Auto unter Drogen

In einem gestohlenen Auto ist ein 17-Jähriger am Sonnabend der Polizei davongefahren – erfolglos. Dass er Drogen genommen hatte, gestand er selbst. Doch das waren noch nicht alle Delikte.

Stand:

Ein 17-jähriger Jugendlicher ist am Samstagvormittag in Alt-Hohenschönhausen nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen worden. Das teilte die Berliner Polizei am Sonntag mit.

Um 11:10 Uhr wollten Beamte des Polizeiabschnitts 31 einen Mercedes mit drei Insassen in der Konrad-Wolf-Straße Ecke Hauptstraße kontrollieren. Der junge Fahrer beschleunigte jedoch stark und entzog sich der Überprüfung. Während der Flucht verlor der 17-Jährige an der Kreuzung Konrad-Wolf-Straße und Schöneicher Straße beim Überholen auf dem Radfahrstreifen die Kontrolle über das Fahrzeug.

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Bei überhöhter Geschwindigkeit bog er in die Schöneicher Straße ab, kollidierte dort mit einem Gehwegpoller und kam schließlich in einer Hecke zum Stehen. Alle drei Insassen flüchteten zu Fuß vom Unfallort.

Polizisten stellten sowohl den 17-jährigen Fahrer als auch seine 15-jährige Beifahrerin in der Nähe. Der dritte Beifahrer entkam zunächst, konnte aber später durch Ermittlungen identifiziert werden.

Der festgenommene Jugendliche gestand ein, unter Drogeneinfluss zu stehen und besitzt keine Fahrerlaubnis. Während die 15-Jährige wieder entlassen wurde, brachten die Einsatzkräfte den Tatverdächtigen für erkennungsdienstliche Maßnahmen und eine Blutentnahme ins Polizeigewahrsam. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten Bargeld im niedrigen vierstelligen Bereich, eine kleine Tüte mit mutmaßlichen Betäubungsmitteln sowie einen zusätzlichen Fahrzeugschlüssel.

Nachermittlungen ergaben, dass der Mercedes am Freitagabend entwendet worden war. Das Fahrzeug und der Schlüssel wurden zur Eigentumssicherung einbehalten.

Nach Benachrichtigung seiner Eltern kam der 17-Jährige wieder auf freien Fuß. Er muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten, darunter verbotenes Kraftfahrzeugrennen, unbefugter Gebrauch eines Kraftwagens, Straßenverkehrsgefährdung unter Betäubungsmitteleinfluss, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sowie besonders schwerer Diebstahl.

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