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Ursula Haverbeck sitzt am 16.10.2017 in Berlin im Amtsgericht Tiergarten in einem Gerichtssaal.

© dpa/Paul Zinken

Mit 95 Jahren zu alt fürs Gefängnis: Berliner Holocaust-Leugnerin soll Strafe in Justizkrankenhaus verbüßen

Ein normales Gefängnis ist für sehr alte Menschen über 90 Jahren kaum tauglich. Die Berliner Justiz sucht daher einen anderen Weg, um die Strafe einer Holocaust-Leugnerin zu vollziehen.

Die 95-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll nach ihrer Verurteilung vor zwei Jahren ihre Gefängnisstrafe in einem Justizkrankenhaus verbüßen. Ob es tatsächlich so kommen wird, ist aber noch unklar.

Die Berliner Justiz nahm dazu Kontakt mit dem Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen (Kreis Unna) auf und wartet derzeit noch auf eine Antwort, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Das „Westfalen-Blatt“ hatte zuerst berichtet.

Haverbeck war 2022 wegen Volksverhetzung von einem Berliner Gericht zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Mit einem Antrag auf Haftunfähigkeit versuchte sie, vom Gefängnis verschont zu bleiben.

Wegen ihres Alters und Gesundheitszustandes wurde sie vom Gesundheitsamt an ihrem Wohnort im Kreis Herford von einem Amtsarzt untersucht. Das Ergebnis war, dass das Absitzen der Strafe unter bestimmten Bedingungen der Pflege möglich sei.

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Die Berliner Justiz nahm Kontakt zu verschiedenen Gefängnissen in Nordrhein-Westfalen auf, fand aber zunächst keines, das die Voraussetzungen erfüllte. Daher kam nun das Justizkrankenhaus ins Spiel.

Jahrelang befassten sich immer wieder Strafgerichte mit Haverbeck. 2004 wurde sie erstmals verurteilt und erhielt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung.

Wiederholt behauptete Haverbeck, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager gewesen sei, Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. (dpa)

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