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Mit gefälschten Vollmachten von Putin: Frau ließ russische Immobilien in Berlin verkaufen – Anklage erhoben
Wegen besonders schweren Betruges bei Immobiliengeschäften hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine 59-Jährige erhoben. Sie gab sich als Vertreterin des russischen Staates aus.
Stand:
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 59-Jährige erhoben, die in Berlin mehrere russische Staatsimmobilien illegal verkaufen ließ. Der Beschuldigten werden gemeinschaftliche Urkundenfälschung sowie versuchter und vollendeter besonders schwerer Betrug vorgeworfen. Die Verkäufe spielten sich zwischen September 2021 und Februar 2022 ab.
Die Angeklagte soll gemeinsam mit einem Mittäter, der gesondert verfolgt wird, gezielt ungenutzte Immobilien der russischen Föderation in Berlin ins Visier genommen haben. Um die Verkäufe zu ermöglichen, fälschten sie den Ermittlungen zufolge Vollmachten des administrativen Büros des russischen Präsidenten sowie die dazugehörigen Apostillen. Eine Apostille ist eine vereinfachte Form der Beglaubigung für öffentliche Urkunden im internationalen Rechtsverkehr.
Für die Durchführung der Immobiliengeschäfte gewann das Duo einen gutgläubigen Dritten. Die Beschuldigte täuschte vor, über hochrangige Kontakte in russischen Behörden zu verfügen und selbst für die russische Föderation tätig zu sein. Unter dieser Vorspiegelung falscher Tatsachen beauftragte sie den Dritten mit den Verkäufen.
Am 2. September 2021 wurden zwei Verkäufe erfolgreich abgewickelt: Eine Immobilie in Lichtenberg wechselte für 5,2 Millionen Euro den Besitzer, drei weitere zusammenhängende Grundstücke im selben Bezirk wurden für 8,8 Millionen Euro veräußert. Die Kaufpreise wurden in beiden Fällen vollständig gezahlt.
Drei weitere geplante Verkäufe von Grundstücken in Königs Wusterhausen sowie in den Bezirken Schöneberg und Mitte kamen nicht mehr zustande. Zwar lagen die gefälschten Dokumente bereits vor, doch der Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verhinderte den Abschluss dieser Geschäfte.
Der als Verkäufer eingesetzte Dritte erstattete später das gesamte vereinnahmte Geld zurück, nachdem er die Unrechtmäßigkeit der Geschäfte erkannt hatte. Die Anklage wurde zum Landgericht Berlin I erhoben. (Tsp)
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