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Zwei Beamte der Bundespolizei und ein Sicherheitsmitarbeiter stehen am 8.12.2022 mit einem sichergestellten Bolzenschneider an einem Zaun am BER-Flughafen.

© dpa/Paul Zinken

Nach Blockade der Letzten Generation am BER: Aktivistin verliert Klage gegen Rechnung der Polizei

Weil sich Aktivisten 2022 auf dem Rollfeld festklebten, war auch ein Hubschrauber im Einsatz. Dafür sollte eine Demonstrantin zahlen – und zog vors Gericht.

Stand:

Sie klebten sich auf dem Rollfeld fest und legten den Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) für mehrere Stunden lahm. Die Bundespolizei war deswegen unter anderem mit einem Hubschrauber im Einsatz und schickte danach eine Rechnung. Das Berliner Verwaltungsgericht hat eine Klage einer an der Blockade beteiligten Aktivistin der Letzten Generation abgelehnt.

Das Urteil wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits am Mittwoch vor einer Woche gefällt, ist aber noch nicht rechtskräftig. Geklagt hatte die Frau gegen einen Bescheid mit einer Gesamtsumme von 1.017,74 Euro.

Zu dem Hubschraubereinsatz kam es im November 2022, als die Aktivisten ein Loch in den Zaun schnitten und sich so Zutritt zu dem Flughafengelände verschafften. Anschließend klebten sich dort zwei Personen fest, darunter auch die Klägerin. Mit ihrer Blockade behinderten sie den Flugbetrieb.

Die Bundespolizei hatte daraufhin verschiedene polizeiliche Maßnahmen eingeleitet – außer dem Hubschrauber waren auch Streifen unterwegs, die das Gelände kontrollierten. Begründet wurde der Einsatz damit, eine weitere Gefahr für die Luftsicherheit abzuwenden.

Die Bundespolizei erließ dann einen Gebührenbescheid nach der „Besonderen Gebührenverordnung“ des Bundesministeriums des Innern, „mit dem die Kosten der polizeilichen Maßnahmen geltend gemacht wurden“. Die Aktivistin wollte das nicht zahlen und reichte eine Klage am Verwaltungsgericht ein. Sie habe für die präventive Bestreifung der Flughafenumzäunung nicht einzustehen, begründete sie ihren Widerspruch.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation der Bundespolizei. Die Klage wurde abgelehnt, da das Vorgehen der Bundespolizei rechtmäßig und die Gebührenerhebung somit zutreffend sei, heißt es in dem Urteil.

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