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Ein Schild mit dem Logo des rbb hängt an dem Gebäude des Fernsehzentrums.

© dpa/Christophe Gateau

Nach Fehlern im Fall Gelbhaar: Externe Prüfer nehmen RBB-Chefredaktion in die Pflicht

Dem RBB unterliefen Fehler in seiner Berichterstattung über den Grünen-Politiker Stefan Gelbhaar. Nach der Aufarbeitung gibt es eine Empfehlung an den ARD-Sender.

Stand:

Der RBB muss aus Sicht von externen Prüfern die redaktionellen Strukturen schärfen, um Fehler in Berichten zu vermeiden. So sollte es zum Beispiel verpflichtende Schulungen zur Verdachtsberichterstattung geben. Auch die Chefredaktion des ARD-Senders sollte eine aktivere Rolle bei inhaltlicher Prüfung und Risikobewertung spielen, wie aus dem Kurzbericht der Prüfer hervorgeht.

Empfohlen wird darin unter anderem, dass die Chefredaktion künftig die Einbeziehung von Investigativteams bei brisanten Recherchen sicherstellt. Die umfangreichen Aufgaben der Chefredaktion dürften nicht „zulasten der journalistischen Aufgaben und Sorgfaltspflichten gehen“. Gegebenenfalls sollten diese Aufgaben dort „auf mehrere Schultern verteilt werden“. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) kündigte Veränderungen an.

Die Kommission hat nach eigenen Angaben Gespräche mit 13 RBB-Mitarbeitenden geführt sowie E-Mails, Protokolle, Stellungnahmen, Videobeiträge, Textbeiträge, Podcasts und Hörfunkbeiträge ausgewertet.

Anlass für die Überprüfung war zurückgezogene RBB-Berichterstattung zu Belästigungsvorwürfen gegen den früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gewesen. Der ARD-Sender hatte Fehler im journalistischen Umgang mit dem Fall eingeräumt. Unter anderem waren Zweifel an der Identität einer Frau aufgekommen, die angebliche Vorwürfe erhoben haben soll. Der Sender hatte die Frau niemals gesehen. Die Identität soll gar nicht existieren. Gelbhaar hatte sich stets gegen Vorwürfe gewehrt. Er gehört dem neuen Bundestag nicht mehr an.

Der 96-seitige Untersuchungsbericht wurde nicht veröffentlicht, nur ein Kurzbericht. Der Sender verwies auf die Wahrung von Persönlichkeitsrechten.

In dem Kurzbericht heißt es: „Entscheidend für die Aufdeckung der Täuschung war ein Bericht des Tagesspiegel am 15. Januar 2025. Dort hieß es, ‚Anne K.‘ wohne nicht an der in der eidesstattlichen Versicherung angegebenen Adresse. Daraufhin entstanden auch bei den Autor:innen des rbb Zweifel an der Existenz der Zeugin ‚Anne K.‘. Dabei hätte man unseres Erachtens bereits nach der Einlassung von Stefan Gelbhaar am 30. Dezember 2024, aber spätestens nach Klageeinreichung nachrecherchieren müssen.“

Der Fall Gelbhaar hatte bereits zu Konsequenzen im Sender geführt: Chefredakteur David Biesinger und Programmdirektorin Katrin Günther traten unlängst von ihren Ämtern zurück. (dpa/epd/Tsp)

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