
© dpa / Marion van der Kraats
Nach mutmaßlich rassistischer Beiß-Attacke: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe für Berliner AfD-Politiker
Der AfD-Bezirksverordnete Kai Borrmann soll zwei junge Frauen rassistisch beleidigt und attackiert haben. „Mein Mandant hat keinerlei Rassismus in sich“, sagt indes sein Anwalt.
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Die Staatsanwaltschaft hat am Montag eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung für den Berliner AfD-Bezirkspolitiker Kai Borrmann gefordert. Als Bewährungsauflage solle er zudem 5000 Euro an Einrichtungen für Betroffene von Straftaten zahlen. Sie wirft ihm vor, dass er die Musikjournalistin Steph Karl und eine Freundin Karls im Sommer 2021 rassistisch beleidigt und attackiert hat: Unter anderem soll er Karl in den Schwitzkasten genommen und gebissen haben. Angeklagt ist er nun wegen Körperverletzung und Beleidigung. Das Urteil soll am 14. Februar verkündet werden.
Aus Sicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage beleidigte Borrmann Karl und deren Freundin in einem Café in Berlin-Mitte unter anderem mehrfach mit dem N-Wort. Als die beiden Frauen das Café daraufhin verließen, soll er sie verfolgt und körperlich attackiert haben. Moderatorin Karl erlitt unter anderem eine großflächige Bisswunde, die erst nach einem Jahr vollständig verheilt gewesen sein soll.
Borrmanns Anwalt räumte eine Beleidigung ein, diese sei jedoch nicht rassistisch motiviert gewesen. Stattdessen habe Borrmann „einen Persönlichkeitsfehler: seine Rechthaberei“, wie es der Anwalt ausdrückte. Er habe die beiden Frauen über die korrekte Verwendung des N-Wortes belehren wollen.
Mein Mandant hat keinerlei Rassismus in sich.
Uwe Wolfgang Kasper, Anwalt von Kai Borrmann, in seinem Plädoyer
„Mein Mandant hat keinerlei Rassismus in sich“, sagte Anwalt Uwe Wolfgang Kasper in seinem Plädoyer. Das N-Wort habe für Borrmann „keinerlei Inhalt“ und sei als solches auch „lediglich eine Taktlosigkeit“. In der anschließenden körperlichen Auseinandersetzung soll Borrmann aus Notwehr gehandelt haben, sagte sein Anwalt. Er forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung.
Der Vertreter der Nebenklage, Daniel Lehnert, forderte das Gericht auf, „ein Zeichen zu setzen“. Allein die Tatsache, dass Borrmann zum Nachbartisch gegangen sei und die beiden Frauen wegen ihrer verwendeten Sprache habe belehren wollen, sei bereits übergriffig. „Ich habe den Eindruck, dass Sie das Unrecht Ihrer Tat bis heute nicht verstanden haben“, sagte der Anwalt von Steph Karl in Richtung Borrmann.
Ich habe den Eindruck, dass Sie das Unrecht ihrer Tat bis heute nicht verstanden haben.
Daniel Lehnert, Anwalt der Nebenklägerin Steph Karl, zu Kai Borrmann
Am Montag sagte unter anderem Borrmanns Lebensgefährtin, die Soziologin Cornelia Koppetsch, aus. Sie dementierte, dass Borrmann die Frauen mit dem N-Wort beleidigt habe. Er habe lediglich einen „abstrakten akademischen Diskurs“ über Hautfarben führen wollen, sagte Koppetsch. Sie habe sich allerdings gewundert, dass er die Frauen überhaupt angesprochen habe. „Das fand ich unnötig“, sagte sie.
Sie habe das Café dann allein verlassen und sei schon vorgefahren, von der anschließenden Rangelei erfuhr sie erst später. Koppetsch sagte: „Mein Eindruck war: Er hätte nicht sagen dürfen, dass er in der AfD ist.“ Diese Äußerung habe die Frauen offenbar derart entzürnt, dass sie Borrmann später angegriffen hätten. So habe Borrmann ihr das spätere Geschehen geschildert. Mehr wisse sie nicht mehr, sagte Koppetsch, als der Anwalt der Nebenklage auf Widersprüche in ihren Aussagen hinwies.
Beim ersten Prozesstag im Januar hatte Borrmann selbst angeben, dass die beiden Frauen ihn unvermittelt angegriffen hätten. Den Biss gab er zu, allerdings habe er sich mit diesem aus Karls Umklammerung befreien wollen. Auch, dass er die beiden Frauen mit dem N-Wort beleidigt hatte, räumte er da bereits ein – stellte dieses allerdings nicht als Beleidigung, sondern als „Kennzeichenterminus“ dar. Den mutmaßlich rassistischen Vorfall habe er zunächst als „merkwürdige Kuriosität“ abgetan, sagte der AfD-Politiker vor Gericht.
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