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Neues Verkehrsrecht kommt: Werden Berlins Straßen nun sicherer?
Mehr Tempo 30, mehr Busspuren – das dürfte mit der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes bald einfacher möglich sein. Aber die Berliner Verwaltung sieht vorerst keinen Handlungsbedarf.
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Was vor einem halben Jahr zur allgemeinen Überraschung gescheitert war, soll jetzt gelingen: Die Neuregelung des Straßenverkehrsrechts, die Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten gibt, Tempolimits vorzugeben, sichere Querungen für Fußgänger zu schaffen und Busspuren zu markieren. Nachdem sich am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss des Bundesrates geeinigt hat, soll die Länderkammer an diesem Freitag der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zustimmen und am 5. Juli die darauf beruhende Straßenverkehrsordnung (StVO) anpassen. Doch ob Berlins Straßen dadurch bald sicherer werden, ist fraglich.
„Mögliche Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) haben für die Arbeit der Straßenverkehrsbehörden praktisch keine Relevanz“, hieß es am Donnerstag aus der Verkehrsverwaltung auf eine Anfrage, ob sich beispielsweise Chancen ergeben, mehr Busspuren zu schaffen oder die umstrittene Rückkehr zu Tempo 50 auf einigen Hauptstraßen zu verhindern, wie von betroffenen Bezirken gefordert.
Die Voraussetzungen für „verkehrsbeschränkende Maßnahmen“ – wie Tempo 30 – könnten erst durch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verändert werden, heißt es weiter aus dem Haus von Senatorin Ute Bonde (CDU). „Konkrete Änderungen in der StVO stehen momentan noch nicht im Raum und können daher mit Blick auf einen späteren und heute noch ungewissen Inhalt nicht kommentiert werden.“
Berlin hatte im Bundesrat für die Novelle gestimmt
Bondes Amtsvorgängerin Manja Schreiner (CDU) hatte für Berlin im November im Bundesrat für die Novelle gestimmt und später ihr Bedauern über das mehrheitliche Nein ihrer Parteifreunde aus anderen Bundesländern geäußert. Aus Sicht von Roland Stimpel, Vorstand des Fachverbandes FUSS e.V., ändert die nun gefundene Einigung die Lage für Bonde: „Wir erwarten von der neuen Senatorin, dass sie die laufenden Änderungen auf Tempo 50 stoppt, also Tempo 30 auf den betroffenen Abschnitten konserviert.“
Stimpel hofft außerdem, dass Busspuren und Zebrastreifen künftig leichter angeordnet werden dürfen als bisher. Die Fußgängerüberwege müssen bisher – ebenso wie Tempo 30 – mit einer „besonderen Gefahrenlage“ begründet werden. Deren Nachweis erfolgt über das Unfallgeschehen. Mit anderen Worten: Nach der Logik des bisherigen, großenteils aus den 1930er-Jahren stammenden Straßenverkehrsrechts muss immer erst etwas passieren, bevor die Verwaltung gerichtsfest für mehr Sicherheit sorgen kann.
Künftig zählen auch Umwelt- und Gesundheitsschutz als Kriterien
Künftig soll es heißen, dass verkehrsrechtliche Anordnungen – also alles, was sich an Straßen regeln lässt – neben der Verbesserung Umwelt- und Gesundheitsschutzes und der Unterstützung städtebaulicher Entwicklung „die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen“ dürfen.
Fußverkehrslobbyist Stimpel resümiert: „Es ist allerhöchste Zeit, dass der Schutz von Menschen, Städten und Natur im Verkehrsrecht größeres Gewicht bekommt.“ Der Radverkehrsverband ADFC sieht das ähnlich: „Die Modernisierung des Straßenverkehrsgesetzes ist essenziell, damit Städte und Dörfer ohne übertriebene bürokratische Hürden Radwege einrichten und Tempo 30 anordnen können“, heißt es in einer Erklärung.
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