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Berlin: NPD-Demo: Aufmarsch kann nicht verboten werden

Das Versammlungsrecht, festgeschrieben in Art. 8 Grundgesetz, ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie.

Das Versammlungsrecht, festgeschrieben in Art. 8 Grundgesetz, ist eines der wichtigsten Grundrechte unserer Demokratie. Das hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder betont. Deshalb ist es auch so schwer einzuschränken. Eine Demo von vornherein zu verbieten, ist fast unmöglich. Das geht nur, wenn schon vorher klar erkennbar ist, dass die Versammlung für die Begehung von Straftaten genutzt werden wird. Das ist bei der NPD aber nicht der Fall, da sie die Regeln kennt. So kann höchstens durch Auflagen - Verbot von Uniformen, Marschmusik, Transparenten - versucht werden, den äußeren Schaden zu begrenzen. Anders wäre es, wenn die Partei verboten wäre. Dann wäre ein Demo-Verbot kein Problem. So lange sie uns zwar unangenehm, aber erlaubt ist, müssen wir aushalten, dass sie ihre Meinung verbreitet - im Namen der Freiheit.

fk

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