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Der Berliner Wohnungsmarkt ist hart umkämpft. Besonders schwer haben es pflegebedürftige Menschen.

© Jens Kalaene/dpa

Pflegebedürftige in Berlin: Staatssekretär will Wohnungen im Notfall beschlagnahmen

Einem Schwerkranken droht die Zwangsräumung, die Beschlagnahmung seiner Wohnung könnte ihn retten. Möglich ist das bisher nur bei Zweckentfremdungen.

Seit 44 Jahren lebt Jörg Wernicke in seiner Tempelhofer Wohnung, jetzt droht dem 69-jährigen ehemaligen Arzt nach einem langjährigen Rechtsstreit mit dem Vermieter die Zwangsräumung, obwohl er schwer an Multiple Sklerose erkrankt ist. Seinen Fall hat das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ öffentlich gemacht, verbunden mit einem Spendenaufruf, um aufgelaufene Mietschulden zu tilgen.

Auch der Linke-Politiker Alexander Fischer, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales, hat den Fall aufgegriffen und mit der Forderung verbunden, in solchen Fällen die Wohnung zu beschlagnahmen. Die Bezirke sollten in die Lage versetzt werden, „eine Wohnung im Notfall auch zu beschlagnahmen, um die Wohnungslosigkeit von Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderung zu vermeiden“, twitterte Fischer am Montag. Das sei allerdings seine „persönliche Überzeugung“. Was seine Chefin, Sozialsenatorin Elke Breitenbach, davon hält, blieb zunächst offen.

Die Linke debattiert seit Längerem über die Möglichkeit von Enteignungen, um Spekulanten auszubremsen und dringend benötigte Bauflächen für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zu akquirieren. Auch die Initiative lokaler Mietaktivisten zur Enteignung privater Wohnungsunternehmen wie der „Deutsche Wohnen“ findet bei der Linken viel Beifall. Eine Mietwohnung vorübergehend oder dauerhaft zu beschlagnahmen, ist derzeit nach dem Zweckentfremdungsgesetz möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Wohnung zweckentfremdet ist, also schon längere Zeit leer steht oder illegal an Touristen vermietet wird.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, zieht noch eine weitere Trumpfkarte aus dem Ärmel: das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Danach könnten die Bezirksämter Wohnungen beschlagnahmen, wenn den von Räumung betroffenen Mietern die Obdachlosigkeit drohe. Nach diesem Polizeigesetz wurden auch Sporthallen für Asylbewerber beschlagnahmt. Das geht allerdings nur so lange, bis die Gefahr der Obdachlosigkeit abgewendet ist.

Wohnungsmangel trifft Pflegebedürftige besonders hart

Wild kennt zwar viele Fälle, in denen Vermieter nicht davor zurückschreckten, bettlägerige Mieter aus ihren Wohnungen zu drängen, dennoch machten die Bezirke von den Möglichkeiten des ASOG keinen Gebrauch. In den 1980er Jahren habe es solche Beschlagnahmen gegeben, „die waren auch erfolgreich“. Die Sozialstadträtin von Tempelhof-Schöneberg, Jutta Kaddatz (CDU), wollte sich am Montag zu dem Fall nicht äußern.

Grundsätzlich trifft der Wohnungsmangel pflegebedürftige, psychisch kranke oder behinderte Menschen besonders hart. Soziale Träger suchen händeringend nach Wohnungen für ihre Klienten. Der SPD-Abgeordnete Lars Düsterhöft, Sprecher für Menschen mit Behinderungen, wünscht sich eine Schutzklausel für Familien, Pflegebedürftige und behinderte Menschen, wenn es zur Räumung kommt. Die grüne mietenpolitische Sprecherin Katrin Schmidberger schlägt eine „Härtefallregelung“ im Mietrecht vor.

Düsterhöft und Schmidberger sprechen sich aber dagegen aus, zusätzliche Eingriffsrechte in das Wohneigentum zu schaffen. Die bestehenden Gesetze wie Mietpreisbremse oder Zweckentfremdungsverbot sollten geschärft und konsequenter umgesetzt werden. Düsterhöft fordert bei Neuvermietungen nicht nur ein Auskunftsrecht über die bisherige Miete, sondern auch ein Klagerecht für abgelehnte Bewerber. Die erfolgreichen Neumieter würden oftmals illegale Mietsteigerungen akzeptieren.

Der Senat setzt bislang vor allem auf den Neubau kommunaler Sozialwohnungen, die den Mietern einen besseren Schutz vor Mieterhöhungen und spekulativer Verdrängung bieten. Über einen Teil dieser Wohnungen können die Sozialämter der Bezirke verfügen, allerdings reichen diese Kontingente derzeit nicht aus, um kinderreiche Familien oder sozial Benachteiligte unterzubringen.

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