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Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß vor dem Landgericht Neuruppin.

© Bernd Settnik/dpa

Brandenburg: Polizistin darf für AfD-Mann arbeiten

Jan-Ulrich Weiß darf eine dienstunfähige Polizisten in seinem Büro beschäftigen. Zu diesem Ergebnis ist die Landtagsverwaltung gekommen.

Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Jan-Ulrich Weiß darf eine Polizistin als Wahlkreismitarbeiterin beschäftigen, obwohl diese von der Berliner Polizei wegen Dienstunfähigkeit frühpensioniert worden ist. Zu diesem Ergebnis ist die Landtagsverwaltung nach Prüfung des Falls gekommen.

Das sagte eine Sprecherin des Landtags am Abend dem Tagesspiegel. Der 43-Jährige hatte die Frau im als Wahlkreismitarbeiterin eingestellt – für einen Bürojob 13 Stunden pro Woche. Weiß wollte - wie in solchen Fällen üblich - vom Landtag die Lohnkosten erstattet bekommen. Dagegen hatte die Landtagsverwaltung zunächst Bedenken geäußert.

Erklärung des AfD-Mannes reicht aus

Die 44-Jährige, seit Dezember 2017 für die AfD-Fraktion tätig, ist von der Polizei im November 2017 pensioniert worden. Wegen Dienstunfähigkeit könne sie weder in der Verwaltung noch im Vollzugsdienst arbeiten, entschied die Polizei. Der Landtag stellt nun fest: Weiß müssen die Personalkosten erstattet werden. Die nötigen Unterlagen wie Führungszeugnis, Personalbogen oder Berufsabschlüsse liegen vor. Trotz der Dienstunfähigkeit für die Polizei reicht es, wenn Weiß erklärt, dass die Mitarbeiterin dem Job gewachsen sei.

Die Berliner Polizei äußerte sich aus Datenschutzgründen nicht konkret, erklärte aber: Wenn der neue Job im Zusammenhang mit ihrem früheren Dienst bei der Polizei steht, müsse dies angezeigt und könnte untersagt werden. Die Pension könnte mit den neuen Einkünften verrechnet werden. Und die Prüfung, ob die Frau wieder dienstfähig ist und der vorzeitige Ruhestand beendet wird, erfolgt frühestens zwei Jahre nach der Pensionierung, also Ende 2019.

Weiß, 2014 mit einer antisemitischen Karikatur aufgefallen, war im November 2017 als Nachfolger von Alexander Gauland in den Landtag eingezogen. Ein Urteil wegen Steuerhinterziehung vom Februar, das Weiß auch die Ausübung öffentlicher Ämter  untersagt, ist noch nicht rechtskräftig.

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