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Polizei im Einsatz (Symbolbild).

© Patrick Pleul/dpa

Update

Illegales Autorennen auf der A100: Raser verursachen Unfall in Tempelhof

Bei einem illegalen Autorennen ist es zu einem Unfall mit einem unbeteiligten Dritten gekommen. Die Polizei konnte einen der Raser ausfindig machen.

Erst ein Unfall stoppte das illegales Autorennen. In der Nacht zu Sonntag rammte einer der Raser auf der Stadtautobahn in Tempelhof mit hohem Tempo ein Taxi. Dieses fuhr mit etwa Tempo 80 auf der linken Spur der A 100. Der Taxifahrer geriet ins Schleudern, prallte gegen die linke Leitplanke und schleuderte dann quer über alle Fahrbahnen gegen die rechte Leitplanke. Der Mercedes und der Renault verließen die Unfallstelle mit hoher Geschwindigkeit, berichteten Zeugen. Allerdings kehrte einer der Beteiligten, ein 26-Jähriger, mit seinem stark beschädigten C-Klasse Mercedes wenig später an die Unfallstelle zurück.

Die Polizei beschlagnahmte den hochwertigen Wagen und den Führerschein des Mannes. Laut Polizeiangaben geschah der Unfall gegen 23.50 Uhr auf dem linken Fahrstreifen der Stadtautobahn A100 in Richtung Süden in Höhe der Ausfahrt Alboinstraße.

Nach dem zweiten Beteiligten an dem Rennen, es soll sich um einen Renault handeln, wird ermittelt. Mehrere Zeugen berichteten, dass die beiden Fahrzeuge mindestens ab Innsbrucker Platz mit sehr hoher Geschwindigkeit fuhren und dabei alle Fahrspuren und auch den Standstreifen nutzten. Auch der 39-jährige Taxifahrer sah die beiden Fahrzeuge im Rückspiegel – bis es krachte. Er erlitt durch den Unfall Kopf- und Nackenschmerzen. Der Renault fuhr auf einer der rechten Spuren vorbei. Die Polizei ermittelt wegen Unfallflucht und illegalen Autorennens.

Vor fünf Wochen hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es täglich ein neues Strafverfahren wegen illegaler Autorennen gibt. Anlass dieser Mitteilung war die Bestätigung des Urteils gegen die beiden „Kudamm-Raser“ Anfang März. Wie berichtet, hatte das Landgericht das Urteil – lebenslang wegen Mordes – gegen die beiden jungen Männer bestätigt. In der Tauentzienstraße war in der Nacht zum 1. Februar 2016 ein unbeteiligter Autofahrer getötet worden, als einer von zwei Rasern in seinen Wagen krachte – also ähnlich wie bei dem jüngsten Raserunfall.

Der Bundestag hatte das Strafgesetzbuch nach diesem tödlichen Unfalls so verschärft, dass Rennen auch ohne Unfall nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten sind. Nun gilt der neue Paragraph 315d des Strafgesetzbuches. Teilnehmer können mit einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Bei folgenschweren Unfällen drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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