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Virus trotz Maske. Der Musiker Bushido hat sich mit dem Coronavirus infiziert.

© Paul Zinken/dpa

Update

Einige Beteiligte in Quarantäne: Prozess gegen Clanchef Abou-Chaker wegen Bushidos Corona-Infektion unterbrochen

Der Prozess wird erst am 11. November fortgesetzt. Rapper Bushido hatte seinen positiven Test am Dienstag bekanntgemacht, am Montag saß er noch im Gericht.

Der Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker ist wegen der Corona-Infektion des Rappers Bushido kurzfristig unterbrochen worden. Der Rapper ist in dem Verfahren mutmaßliches Opfer und Nebenkläger. „Der heutige Termin am Landgericht ist aufgehoben“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts der Hauptstadt.

Jetzt wolle man mit Gesundheitsamt und Arbeitsmedizinischem Zentrum das weitere Vorgehen besprechen. Offiziell sei die zuständige Strafkammer des Landgerichts am Mittwochmorgen darüber unterrichtet worden, dass ein Verfahrensbeteiligter positiv auf das Coronavirus getestet worden sei.

Bushido hatte am Dienstagabend seine Infektion mitgeteilt. „Auch wenn ich alle Vorgaben sehr ernst genommen habe, habe ich heute einen positiven Corona-Test erhalten“, schrieb der 42-Jährige in einer Instagram-Story auf seinem Account. Er habe Symptome. „Nehmt die Sache ernst und achtet auf eure Mitmenschen“, so der Rapper.

Am Montag war die Befragung von Bushido im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder fortgesetzt worden. Im Saal 500 waren am inzwischen zwölften Verhandlungstag mehr als 50 Personen.

Da nicht auszuschließen sei, dass es dabei zu weiteren Ansteckungen kommen sein könnte, hat das Landgericht neben der Aufhebung des Termins am Mittwoch weitere Maßnahmen beschlossen: Die Hauptverhandlung wird unterbrochen und erst am 11. November fortgesetzt.

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Weiter hieß es, dass "alle am Montag im Saal anwesenden Verfahrensbeteiligten" über den Infektionsfall informiert und gebeten wurden, gegebenenfalls ihre Gesundheitsämter zu kontaktieren. Das Wachpersonal, das unmittelbar Kontakt zur infizierten Person - also Bushido - gehabt hat, wurde von den Gesundheitsbehörden in Quarantäne geschickt.

Die Protokollführerinnen seien vorsorglich von der Gerichtsverwaltung in Quarantäne geschickt worden, bis die Ämter hier ebenfalls entschieden haben. Die Mitglieder der Kammer, die den Fall verhandeln, haben am Mittwoch ihre Arbeit ins Homeoffice verlegt.

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Die Gerichtssprecherin teilte mit, dass jeder Einzelne aufgerufen wurde, eigenverantwortlich zu handeln. Sie verwies auch darauf, dass im am Montag im Saal die festgelegten Vorsichtsmaßnahmen eingehalten wurden: "Reduzierung der Sitzplätze im Saal, Einhaltung des Mindestabstandes, Maskenpflicht (mit Ausnahme der gerade Sprechenden), regelmäßiges Lüften."

Richter, Staatsanwälte, Verteidiger sowie Bushido als Zeuge nahmen ihre Maske lediglich zum Sprechen ab. Der Hauptangeklagte Abou-Chaker setzte als Einziger im Saal durchweg keine Maske auf. Der 44-Jährige leide seit seinem dritten Lebensjahr an Asthma und sei deshalb von der Maskenpflicht befreit, hatte einer seiner drei Verteidiger begründet.
Am Montag war die Befragung von Bushido im Prozess gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder fortgesetzt worden. Dem Clanchef wird unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Drei seiner Brüder sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Es sei zu Straftaten gekommen, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen aufgelöst habe. (Tsp, dpa)

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