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Illegale Autorennen sind strafbar. Doch wo fängt die Strafhandlung an und wo hört zu schnelles Fahren auf?

© Patrick Pleul/dpa

Prozess um illegales Autorennen: Wenn Raserei zur Straftat wird

Verrennt sich die Justiz bei illegalen Autorennen? So sieht es der Anwalt eines Pizza-Ausfahrers. Der fuhr zu schnell - und steht nun vor Gericht.

Es war eine Express-Lieferung, die der Pizzafahrer an jenem Julitag 2018 hinlegte: Mit weit überhöhtem Tempo raste er durch Pankow. Die Polizeistreife, die auf die rasante Tour aufmerksam geworden war, soll Mühe gehabt haben, dem angejahrten Audi A3 zu folgen, bevor sie ihn stoppen konnte. Die Beamten nahmen nicht nur die Personalien des Lieferanten auf, sondern kassierten gleich Führerschein und Auto ein.

Die Grauzone der Raserei

Ein Kollege übernahm die Pizzen, solange sie noch warm waren. Und der Raser ist seit einem dreiviertel Jahr Fußgänger. Am Montag erschien er vor dem Amtsgericht Tiergarten, wo er wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens angeklagt ist. Die Amtsanwaltschaft wirft ihm vor, bis an die Grenze des Möglichen gegangen zu sein. Damit – und nur damit – würde aus der Raserei eine Straftat, auf die bis zu zwei Jahre Haft und die dauerhafte Einziehung des Autos stehen.

Für den Amtsanwalt ergibt sich das Solo-Rennen daraus, dass der Audi in einer Rechtskurve etwa bei Tempo 80 bereits geschlingert sei, also am Limit war. Der Verteidiger sieht den Fall seines Mandanten dagegen als Paradebeispiel dafür, dass die Berliner Justiz beim Kampf gegen die seit Oktober 2017 strafbaren illegalen Autorennen die Maßstäbe verliert. Zumal sich im konkreten Fall beide Seiten einig sind, dass die Fahrt zwar rasant, aber nicht hochkriminell war, weil der Täter beispielsweise keine rote Ampel missachtet hat.

Ringen um die Verhältnismäßigkeit

Es sind Profis, die am Montag im Gerichtssaal aufeinandertrafen: Andreas Winkelmann leitet bei der Amtsanwaltschaft die eigens zur Verfolgung der Rennen gegründete Abteilung, die es nach 17 Monaten bereits auf mehr als 400 eingeleitete, teils schon erfolgreich abgeschlossene Strafverfahren bringt. Er begründet seine Härte mit dem Hinweis: "Wir definieren hier gerade den Ur-Meter." Verteidiger Leif Hermann Kroll doziert bundesweit vor Fachanwälten für Straf- und Verkehrsrecht – und berichtet: "Ich erlebe da fassungsloses und ungläubiges Staunen über das, was in Berlin passiert."

Es entwickle sich ein krasses Missverhältnis, bei dem Taten und Strafen nicht mehr zueinander passen: So komme ein betrunkener Unfallverursacher als Ersttäter oft mit etwa 40 Tagessätzen Geldstrafe plus einem Jahr Führerscheinentzug davon. Wer dagegen mit quietschenden Reifen, aber nüchtern und unfallfrei um ein paar Kurven jage oder sich an der Ampel mit dem Nachbarn auf ein spontanes Stechen bis zur nächsten Kreuzung einlasse, müsse mit mindestens 60 Tagessätzen rechnen und verliere schlimmstenfalls sein Auto.

Letzteres passiere übrigens nicht den Gewohnheitsrasern, die illegale Rennen bewusst nicht im eigenen Auto fahren würden. Stattdessen könne es Menschen treffen wie jenen älteren Geschäftsmann, der mit seinem Tesla so töricht war, sich auf der Stadtautobahn mit einem Biker zu duellieren – und dabei mit Tempo 197 geblitzt zu werden.

Solche Leute sieht Kroll, der Verteidiger, durch die Berliner Strafverfolger in die Nähe der Ku’damm-Raser gerückt. "Mir scheint, dass die Justiz extrem von diesem – zweifellos katastrophal schlimmen – Fall beeindruckt ist." Tatsächlich hatte der Bundestag die Rennen auch unter dem Eindruck dieses Falles zur Straftat erklärt.

Berlin setzt auf hartes Durchgreifen

Womöglich wäre auch eine Diskussion darüber fällig, ob ein Monatsgehalt als Strafe für einen Alkoholunfall nicht viel zu gnädig ist, ob also eher am unteren Ende des Strafrahmens nachjustiert werden müsste. Aber diese Debatte hat der Autorennen-Paragraf bisher nicht ausgelöst.

Winkelmann, der Ankläger, will bei seiner rigorosen Linie bleiben. "Solange uns der BGH oder das Verfassungsgericht da keinen Riegel vorschiebt, ist das für mich geltendes Recht." Neues Recht wie der Raser-Paragraf werde von verschiedenen Parteien naturgemäß unterschiedlich ausgelegt. Gerichte seien dazu da, Maß und Mitte zu finden.

Der Fall des rasenden Pizzafahrers wurde am Montag vertagt: "Die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage habe ich abgelehnt", sagt Winkelmann. Nun soll ein Sachverständiger klären, ob der Mann tatsächlich mit höchstmöglicher Geschwindigkeit unterwegs war. Davon dürfte abhängen, wie lange der inzwischen arbeitslose Täter noch zu Fuß gehen muss und ob er sein Auto zurückbekommt.

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