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Marie-Luise Vollbrecht beim Nachholen ihres Vortrags an der HU.

© Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Prozess um Tweet zu NS-Verbrechen: Umstrittene Biologin der Berliner Humboldt-Uni unterliegt vor Gericht

Marie-Luise Vollbrecht hat einen Rechtsstreit um einen Tweet zu trans Menschen verloren. Ihre Äußerung könne als Leugnen von NS-Verbrechen verstanden werden.

Ein Tweet von Marie-Luise Vollbrecht, Biologin-Doktorandin an der Berliner Humboldt-Universität (HU), „kann als Leugnen von NS-Verbrechen gewertet werden“. Das urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch, wie der „Spiegel“ berichtet. Damit dürfe die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) auch in Zukunft den Hashtag „#MarieLeugnetNS-Verbrechen“ verbreiten.

Vollbrecht hatte Ende Juli mit einem Tweet auf einen Artikel über Transsexualität und Transidentität im Nationalsozialismus reagiert. Sie schrieb: „Ich hasse dieses Narrativ. Es verspottet die wahren Opfer der NS Verbrechen.“ Der Tweet sei „dahin gehend zu verstehen, dass es sich bei transsexuellen Menschen nicht um Opfer von NS-Verbrechen handelt“, zitiert der „Spiegel“ die Kölner Richter.

Die Biologin wird vermutlich in Berufung gehen

Daher könne ihre Äußerung als Leugnung von NS-Verbrechen gewertet werden. Dass Vollbrecht später klargestellt habe, dass sie den Opferstatus von trans Menschen zur NS-Zeit nicht habe in Abrede stellen wollen, ändere daran nichts. Der Hashtag „#MarieLeugnetNS-Verbrechen“ sei somit nicht zu beanstanden.

Gegen das Urteil kann Vollbrecht Berufung einlegen. Das werde sie „vermutlich“ auch tun, zitiert der „Spiegel“ die Biologin.

Die HU-Doktorandin hatte im Sommer bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Ein von ihr geplanter Vortrag zum Thema „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht: Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“ bei der Langen Nacht der Wissenschaft war durch die HU abgesagt worden. Zuvor hatten Studierendengruppen Proteste angemeldet. Sie werfen Vollbrecht Transfeindlichkeit vor. Der Vortrag wurde später nachgeholt. (Tsp)

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