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Kontrollpunkt gegen Rockerkriminalität.

© IMAGO STOCK&PEOPLE

Razzien, Rocker und Verfolgungseifer: Wie Staatsanwälte und Polizeiführung einen Berliner Polizisten kaputt machten

Er war harter Ermittler im Rockermilieu, stand acht Jahre im Visier der Staatsanwaltschaft. Die Geschichte eines schier endlosen, fragwürdigen Feldzuges.

Klaus Vogel ist ein robuster Typ. Raspelkurze Haare, breite Schultern, Bauch, 55 Jahre alt. Einst war er beim Landeskriminalamt (LKA) Berlin Ermittler, zuständig für organisierte Kriminalität, für die Rockerszene. Einer, den nichts so schnell umhaut, der aber auch den Ruf hatte, arbeitswütig zu sein, stets unter Strom, nachts in zivil unterwegs, um die Szene im Blick zu behalten.

Jetzt sitzt er im Landgericht Berlin, Saal 218. Hier endet für ihn eine lange Geschichte, die 2012 ihren Anfang nahm. Ein Stoff, wie er sonst nur in Krimis vorkommt: Es geht um Rocker, eine verratene Razzia, Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, Durchsuchungen von Redaktionsräumen und Anklagen der Staatsanwaltschaft, die von den Gerichten in Bausch und Bogen zerfleddert wurden.

Mittendrin und zerrieben in all den Jahren war Polizeioberkommissar Klaus Vogel. Der 55-Jährige heißt eigentlich anders, aber in der Polizei, in der Justiz, wissen sie genau, wer gemeint ist.

An diesem Tag verhandelt die 71. Kammer des Landgerichts die Berufung der Staatsanwaltschaft. Sie ficht ein Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2017 an. Es geht um den Vorwurf illegaler Abfragen im polizeilichen Datensystem Poliks. Auch Geheimnisverrat werfen die Ankläger Vogel vor.

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Das Amtsgericht hatte Vogel damals nach fünf Verhandlungstagen eine Verwarnung auf Bewährung ausgestellt. Im Wiederholungsfall droht ihm eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro. Für zwei von 20 angeklagten Datenabfragen sah das Gericht keinen dienstlichen Bezug.

Widerlegen konnte Vogel den Vorwurf nie recht, denn der Chef der zuständigen Abteilung beim LKA hatte ihm eine umfassende Aussageerlaubnis verwehrt. Bei organisierter Kriminalität geht es um höchst heikle und sensible Inhalte. Deshalb konnte Vogel sich nicht recht verteidige, auch nicht jetzt vor dem Landgericht. Dem Wesen eines rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens widerspricht das.

Die Staatsanwaltschaft übersah eine Gesetzesänderung

Nun will die Staatsanwaltschaft höhere Strafen für die zwei bereits abgeurteilten Fälle. Fünf weitere Datenabfragen sollen bestraft werden und dann noch die Weitergabe von Daten. Zehn Seiten umfasst die Berufungsschrift der Ankläger, doch die Verhandlung dauert nicht lange. Denn die Staatsanwaltschaft hat etwas übersehen, ob bewusst oder unbewusst bleibt unklar. So oder so ist es ein peinlicher Vorgang.

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Das Berliner Datenschutzgesetz wurde 2018 geändert. Bis dahin war eine illegale Datenabfrage eine Straftat, seither ist es nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Die Berufung der Staatsanwaltschaft, um eine höhere Strafe zu erreichen, führt daher ins Leere. Es geht hin und her, am Ende müssen die Ankläger auf Anraten der Vorsitzenden Richterin ihre Berufung zurückziehen. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.

Es ist das Ende eines langen Kampfes. Kenner des Verfahrens sprechen auch von einem Rachefeldzug ranghoher Staatsanwälte gegen Klaus Vogel. Auch der Name Margarete Koppers, Berlins Generalstaatsanwältin, fällt immer wieder.

Alles begann Ende Mai 2012. Oberkommissar Vogel steht kurz vor der Beförderung zum Hauptkommissar. Die Senatsinnenverwaltung will den örtlichen Ableger des Rockerclubs Hells Angels verbieten, der berüchtigte Chef von „Berlin City“ ist Kadir P. Also jener Mann, der zwei Jahre später in einem Reinickendorfer Wettbüro einen Rivalen erschießen ließ. Ein Richter bezeichnet P. im Herbst 2019 als „dissoziales Alphatier“, als er ihn und sieben seiner Gefolgsleute wegen Mordes verurteilt.

Das Verbot war lange geplant, auch die Razzia dazu. Die Zahl der Mitwisser wuchs und wuchs. Am 30. Mai 2012 sollte es losgehen. Doch die Rocker waren vorgewarnt, sicherten Motorräder und Geld, entfernten ihr Schild vom Clubhaus. „Spiegel Online“ meldete am Tag vor der Razzia unter der Überschrift „Berliner Rockergangs tricksen Polizei aus“: Die Hells Angels hätten vom Polizeieinsatz erfahren. Die Polizei war düpiert.

Die damals amtierende Polizeichefin Margarete Koppers leitete Ermittlungen wegen Geheimnisverrats ein. Von einem Maulwurf in den eigenen Reihen war die Rede. Drei Monate später rücken die internen Ermittler in Vogels Büro und in seiner Wohnung ein, beschlagnahmten Telefon und Computer.

Es gibt noch einiges zu klären im Fall Margarete Koppers.
Es gibt noch einiges zu klären im Fall Margarete Koppers.

© Robert Schlesinger/dpa

Ihm wird vorgeworfen, die Rockerrazzia durchgestochen zu haben, an die Medien und an die Rocker. Ausgerechnet er, der Übereifrige. Ein Mitglied der Rocker hatte behauptet, er habe gehört, dass Vogel die undichte Stelle sei. Seither ist Vogel vom Dienst suspendiert. Die Daten von mehr als 900 Fällen, in denen er Daten am Dienstrechner abgefragt hat, werden überprüft. Es folgt ein Marathon durch die Instanzen der Gerichte.

Karlsruhe erklärt die Razzia bei der Morgenpost für verfassungswidrig

Zunächst klagt Vogel vor dem Verwaltungs- und dem Oberverwaltungsgericht gegen die Kürzung seiner Bezüge. Beide Instanzen sehen keinen Beweis dafür, dass Vogel der Maulwurf ist. Folglich sitzt er fortan zu Hause bei vollem Sold. Und er geht fast daran kaputt, das übliche: Schlafstörungen, Termine beim Psychologen.

Sogar das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich später mit seinem Fall. Denn ein halbes Jahr nach der Rockerrazzia durchsuchen Ermittler Redaktionsräume der „Berliner Morgenpost“ und die Wohnung eines Journalisten, um Beweise für Straftaten gegen einen Informanten aus der Polizei – nämlich Klaus Vogel – zu finden. Wohl wissend, dass Karlsruhe schon 2007 zu Durchsuchungen in Redaktionen entschieden hatte, weil Ermittler in Potsdam die Redaktion des „Cicero“ durchwühlten, um ein Leck beim Bundeskriminalamt zu finden.

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Einziges Indiz der Ermittler: Bei Klaus Vogel fanden sie eine von der Morgenpost in bar gezahlte Rechnung in Höhe von etwa 3000 Euro und die Telefonnummer des Reporters. Das Geld hatte er sich damit verdient, dass er den Journalisten als Sicherheitsexperte auf eine mehrtägige Recherchereise nach Holland begleitete, es ging um verschwundene Jungen, Pädophile und Kinderhändlerringe.

Die internen Ermittler gingen aber davon aus, dass Vogel vom Journalisten bestochen wurde. 2014 wird der Verdacht der Bestechung gegen den Journalisten fallen gelassen. Im August 2015 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass die Durchsuchung in den Redaktionsräumen verfassungswidrig war.

Landgericht und Kammergericht weisen Anklagen ab

Obwohl die Staatsanwaltschaft kaum etwas gegen Vogel in der Hand hat, macht sie weiter. 2015 erhebt sie Anklage, drei Dutzend Zugriffe auf Polizeidaten stehen in der Anklage – aber auch der angebliche Geheimnisverrat zur Razzia und ein Betrug wegen der Hollandreise. Doch die beiden letzten Anklagepunkte lässt das Landgericht nicht zu, den Richtern fehlen die Beweise. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft bestätigt das Kammergericht die Entscheidung sogar.

Die Richter ermahnen die Ankläger, sie hätten den aktenkundigen Verdacht prüfen müssen, dass der Tipp an die Rocker zur Razzia vom Spezialeinsatzkommando der Polizei in Niedersachsen kam, das für die Razzia in Berlin angefordert worden war. In Hannover hatten die Hells Angels schließlich ihren Chefsitz. Doch die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht in andere Richtungen, sondern nur gegen Vogel – allein mit Mutmaßungen, wie das Kammergericht feststellt.

Erst Polizeivizepräsidentin, dann Generalstaatsanwältin: Die Rolle von Margarete Koppers

Nun blamiert sich die Staatsanwaltschaft erneut. Es bleibt bei der Verwarnung des Amtsgerichts. Vogel will seine Ruhe, will abschließen damit, Ende 2019 wurde er pensioniert. Eines wurmt ihn aber noch. Er hatte Strafanzeige gegen Margarete Koppers wegen übler Nachrede erstattet.

Die „Berliner Zeitung“ hatte es publik gemacht: Als Polizeivizepräsidentin soll sie 2014 vor SEK-Beamten sinngemäß gesagt haben: Man habe immer gedacht, Informationen an die Presse seien aus dem SEK abgeflossen. Aber jetzt habe man den Richtigen.

Koppers bestritt derlei Aussagen. Jetzt ist sie Generalstaatsanwältin. Die Ermittlungen gegen sie wurden eingestellt, sagt Vogel. Von den SEK-Beamten sei niemand vernommen werden. Doch der Kampf ist jetzt vorbei. Vogel lächelt.

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