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Das Gebäude des Landesrechnungshofs in der Graf-von-Schwerin-Straße in Potsdam.
© Thorsten Metzner

Debatte in Brandenburg: Rechnungshof soll entmachtet werden

Der Brandenburger Landtag will die Kompetenzen der Prüfer beschränken. Gegen die Pläne gibt es Proteste: Alle bundesweiten Präsidenten lehnen das Gesetz ab.

Alle Rechnungshöfe der Bundesrepublik lehnen Pläne des Brandenburger Landtages ab, die Kompetenzen der Prüfer zu beschränken. Ein gemeinsamer Entwurf von SPD, CDU, Linken und Grünen für ein Fraktionsgesetz sieht vor, dass sich die Fraktionen freie Hand geben lassen wollen, wie sie Geld für Öffentlichkeitsarbeit ausgeben. Die Mittel kommen vom Steuerzahler.

Die Neuregelung „läuft darauf hinaus, die Grenzen zu Parteiaufgaben zu verschieben“, warnt der Präsident des Brandenburger Rechnungshofs, Christoph Weiser. Geplant ist auch, dass die Fraktions-Prüfberichte des Rechnungshofs nicht mehr automatisch veröffentlicht werden. Vielmehr soll die Landtagspräsidentin darüber entscheiden. Auch etwaige Rückforderungen des Rechnungshofs lägen in ihrem Ermessen. Sie müsste aber nicht darüber informieren, wenn sie darauf verzichtete.

Landtag will das Gesetz vor Landtagswahl beschließen

Bislang sind Prüfberichte des unabhängigen Rechnungshofs bei Fraktionen wie bei der Regierung unantastbar. Betroffene können lediglich eine Stellungnahme abgeben. Mit dem Plan soll der Prüfbericht künftig nur „vorläufig“ sein, danach mit den Stellungnahmen ein Endbericht erstellt werden – faktisch ein Entschärfungsmodell.

„Diese Marginalisierung wäre deutschlandweit einzigartig“, schreibt Rechnungshofchef Weise. Seine Kollegen von Bund und Ländern haben sich in einem „Solidaritätsbeschluss“ hinter ihn gestellt. Dieser kam auf Betreiben des Bundesrechnungshofpräsidenten Kay Scheller zustande. In einem Schreiben dazu wird auf „die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Rechnungshöfe als wichtiger Pfeiler des demokratischen Staatswesens“ verwiesen.

SPD, CDU, Linke und Grüne wollen das Gesetz noch vor der Landtagswahl am 1. September beschließen. Der Rechnungshof war an der Erarbeitung nicht beteiligt.

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