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Der ehemalige Dozent und derzeitiger AfD-Chef in Neukölln Wolfgang Hebold.

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Update

Berliner AfD-Politiker Wolfgang Hebold: Rechter Dozent klagt erfolgreich gegen Rauswurf

Gleich zwei Hochschulen haben Wolfgang Hebold den Lehrauftrag entzogen. Grund dafür waren fragwürdige Statistik-Aufgaben und Blogeinträge. Vor Gericht bekommt der Neuköllner AfD-Chef Recht.

Aufgefallen war Wolfgang Hebold unter anderem wegen seiner Aufgabenstellungen. So sollten Studierende der Fachhochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) ermitteln, welche Kombination von Abhängigkeiten diverser Begriffspaare sinnvoll seien, unter anderem „Anzahl der Terroranschläge“ und „Anteil Moslems in der Bevölkerung“. Wenig später widerriefen die HWR und die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) den Lehrauftrag. Dagegen hat Hebold geklagt und am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Es entschied: Der Widerruf der Lehraufträge war rechtswidrig. Hebolds Äußerungen bewegten sich im Bereich der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Er bekommt seine Ausfallstunden für das damals abgebrochene Semester vergütet – das sind knapp 2.000 Euro.

Hebold sagte vor Gericht, am Ende seiner Statistik-Aufgaben sei das Ergebnis gewesen, dass es keinen Zusammenhang gegeben habe. Die Aufgabe sei "offen gestellt gewesen". Die Anwälte der Hochschulen entgegneten, es sei nicht angebracht, diese Thematik überhaupt während einer Statistik-Vorlesung anzuführen. Der Dozent habe keinen Lehrauftrag für Politik, Geschichte oder dergleichen Fächer erhalten. Wenn diese Thematiken behandelt würden, müssten sie auch dementsprechend fachkundig und pädagogisch begleitet werden.

Die Hochschulen fanden in den Aufgaben einen „rassistischen Unterton“. Hebold sei pädagogisch nicht geeignet. Denn auf seinem Privat-Blog hatte Hebold zudem Muslime abwertend als „Muselmanen“ bezeichnet. Nur „ein altbackenes Wort“, wie sein Anwalt anmerkt? Der Richter stimmte nicht zu: Es erinnere an das „N-Wort“, derlei sei zu vermeiden. Hebold hatte auf seinem Blog auch geschrieben, islamische Länder hätten „praktisch keine Wissenschaft und nur wenige Bücher“. Die „Bildungsferne“ vieler Muslime verwundere daher „keine Sekunde“. Der HWR-Anwalt sagte: „Wir haben auch eine Vielzahl ausländischer Studierender.“ Hebolds Äußerungen seien für die Hochschule nicht tragbar.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung läuft noch

Zudem wird Hebold mit mehreren fragwürdigen Einträgen auf einer offenen Internetseite in Verbindung gebracht. Beide Hochschulen hatten ihn gebeten, sich dazu zu äußern und davon zu distanzieren. Der Dozent hatte lediglich gesagt, er „meine“, diese Beiträge nicht verfasst zu haben, und wolle sich nicht davon distanzieren. Dem folgte der Richter: Die Meinungsfreiheit beinhalte auch, sich „nicht zu etwas äußern zu müssen“.

Hebold war 2016 als AfD-Stadtratskandidat in Lichtenberg in mehreren Anläufen gescheitert. 2017 wurde er Chef der AfD in Neukölln. Kürzlich twitterte er: Mord und Selbstmord seien bei „Moslems schwer zu trennen“. Für die Hochschulen ist er nicht mehr tätig. Ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen ihn ist noch nicht abgeschlossen.

Gegen die ursprüngliche Version dieses Textes liegt eine Gegendarstellung vor.

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