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Revision abgelehnt: Urteil gegen Ex-Senatorin Kalayci wegen Bestechlichkeit rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat den Widerspruch der ehemaligen Berliner Senatorin Dilek Kalayci abgelehnt. Das Urteil wegen Bestechung ist damit rechtskräftig.
Stand:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision der ehemaligen Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci und eines Mitangeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. April 2025 verworfen. Durch die Zurückweisung ist das Urteil des Berliner Gerichts nun rechtskräftig.
Zuvor hatten die Angeklagten sowohl Verfahrensfehler als auch eine falsche Anwendung des materiellen Rechts gerügt und Revision eingelegt. Das BGH stellte jedoch fest, dass weder Verfahrensfehler vorlagen noch das Urteil inhaltliche Rechtsfehler enthielt. Damit bleibt das Urteil bestehen.
Ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung
Kalayci war im April wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verhängte damals eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft gegen die SPD-Politikerin, weil sie sich von einer Agentur unentgeltlich die Hochzeitsfeier organisieren ließ.
Das Gericht sprach bei der Urteilsverkündung von erwiesener „Käuflichkeit“. Durch die Tat sei das „Vertrauen in den Staat“ ins Wanken gebracht worden, hieß es. Kalayci gehörte von November 2011 bis Dezember 2021 erst als Arbeits-, dann als Gesundheitssenatorin der Landesregierung an.
Ebenfalls angeklagt war der Chef einer Werbeagentur, der sich der Bestechung schuldig gemacht habe. Die Werbeagentur soll 2019 die Hochzeit der damaligen Senatorin organisiert haben, ohne eine Rechnung zu stellen. Im Jahr danach wurde die Firma von der Kalayci unterstellten Gesundheitsverwaltung mit einer 250.000-Euro-Kampagne für die Pflegebranche beauftragt – die Senatorin habe persönlich Einfluss genommen.
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