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Der Posten des Polizeibeauftragten ist beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses angesiedelt.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Update

Rot-Grün-Rot einigt sich auf Richter: Alexander Oerke soll Berlins neuer Polizeibeauftragter werden

Ein Richter für Polizeirecht soll den Posten des Polizeibeauftragten übernehmen. Die Suche nach einer neuen Datenschutzbeauftragten dauert derweil an.

Ein auf Polizeirecht spezialisierter Richter soll neuer Polizeibeauftragter des Landes Berlin werden. Es handelt sich um Alexander Oerke, er ist stellvertretender Vorsitzender des ersten Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG). Der ist nicht nur für Polizeirecht zuständig, sondern auch für Vergabe-, Verfassungsschutz-, Versammlungs- oder auch Sparkassen- und Wasserstraßenrecht.

Oerke stellt sich am Dienstagnachmittag in den Regierungsfraktionen des Abgeordnetenhauses vor. Er soll am 9. Juni vom Landesparlament gewählt werden. Sein Posten ist beim Präsidenten des Abgeordnetenhauses angesiedelt.

„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und sehe den Posten als Herausforderung. Inhaltlich möchte ich mich zum jetzigen Zeitpunkt aus Respekt vor der erst anstehenden Wahl nicht äußern“, sagte Oerke am Dienstag dem Tagesspiegel.

Vorerst gescheitert ist die Besetzung der seit Oktober vakanten Stelle der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Nachdem es in der Vorwoche noch geheißen hatte, eine „einigungsfähige“ Besetzung des Postens sei gefunden, ruderten Mitglieder der Grünen-Fraktion nun zurück. „Die Gespräche dauern an“, hieß es am Dienstag. Mit einer Einigung vor der Sommerpause ist dem Vernehmen nach nicht mehr zu rechnen. Die ursprünglich angedachte Paketlösung ist damit definitiv vom Tisch.

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Alexander Oerke ist stellvertretender Vorsitzender des ersten Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) und soll Polizeibeauftragter des Landes Berlin werden.
Alexander Oerke ist stellvertretender Vorsitzender des ersten Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) und soll Polizeibeauftragter des Landes Berlin werden.

© TSP/Robert Kiesel

Oerke wiederum hätte bereits im Frühjahr 2021 auf den eigens noch unter Rot-Rot-Grün geschaffenen Posten berufen werden sollen. Im Januar hatte sich die Koalition nach einem SPD-Vorschlag auf den Richter geeinigt.

Es sei keine parteipolitische Personalentscheidung gewesen, hieß es bereits im vergangenen Jahr, sondern eine fachliche für den Posten, der nach Besoldungsstufe 5, also mit knapp 9500 Euro im Monat, vergütet wird. Bislang bekam Oerke per Richterbesoldung je nach Erfahrungsstufe zwischen 5580 und 7650 Euro brutto pro Monat.

Streit um Postenbesetzung in der Koalition

Vor der Abgeordnetenhauswahl hatte es dann in der Koalition zwischen SPD, Linke und Grüne massiven Zwist gegeben, der Posten war plötzlich auch mit dem Transparenzgesetz und am Ende auch mit der Nachfolge von Maja Smoltczyk als Datenschutzbeauftragte verknüpft worden. Smoltczyk hatte noch einmal kommissarisch verlängert und schied im Herbst aus dem Amt.

Seitdem findet sich keine Besetzung für den Posten, obwohl dessen Vergütung künftig auf dem Niveau von Staatssekretären bei 10.150 Euro monatlich statt bislang rund 9500 Euro liegen wird.

Stephan Weh, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte, „dass sich die drei Regierungsparteien endlich auf eine Personalie verständigen konnten“ und Oerke alsbald an die Arbeit gehen könne. Er hoffe, dass der Polizeibeauftragte auch für Polizisten ansprechbar sei und vermittelnd zwischen Politik und Polizei aktiv werde, sagte Weh.

Auch Jörn Badendick vom Polizeiberufsverband „Unabhängige“ begrüßte die Personalie. „Wir haben bereits 2017 beim damaligen Innensenator ausdrücklich für einen Polizeibeauftragten als Ansprechpartner für Polizisten nach dem Modell eines Wehrbeauftragten geworben“, sagte er. Bei einem OVG-Richter sei auch klar, dass diesem bewusst sei, dass er nicht in laufende Ermittlungsverfahren eingreifen könne.

„Wir hatten im Anhörungsverfahren zum Gesetz unsere Bedenken vorgetragen und sind froh, dass dies berücksichtigt worden ist.“ Er werbe bei den Polizisten ausdrücklich dafür, den Polizeibeauftragten bei innerdienstlichen Missständen in Anspruch zu nehmen.

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Alexander Oerke war zuletzt an der Entscheidung des OVG zum Streit um Fahnen beim Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. und 9. Mai beteiligt. Die Polizei hatte nicht nur russische, sondern auch ukrainische Fahnen an 15 Ehrenmalen und Gedenkmalen verboten.

Das Verwaltungsgericht sah dies kritisch, weil bislang vor allem Pro-Russland-Demonstrationen wegen der Billigung eines Kriegs und dem Auftreten mit Fahnenmeer aggressiv gewirkt haben - nicht aber ukrainische Demonstrationen.

Das OVG berief sich dann jedoch darauf, dass gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen einem pro-russischen und einem pro-ukrainischen Lager vorgebeugt werden müsse, denn die Wahrscheinlichkeit gewalttätiger Auseinandersetzungen sei an diesen Gedenktagen besonders hoch.

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