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Der Nachteilsausgleich soll die Gehaltsunterschiede an Berliner Schulen reduzieren.

© IMAGO/Reto Klar

Rund 2000 Berliner Lehrkräfte profitieren: Streit um Nachteilsausgleich beigelegt

Lehrkräfte, die freiwillig auf eine Verbeamtung verzichten, wären beim Nachteilsausgleich schlechter gestellt worden. CDU und SPD haben ihren Streit nun beigelegt.

Die knapp 2000 Berliner Lehrkräfte, die bislang freiwillig auf eine Verbeamtung verzichtet haben, profitieren nun doch rückwirkend vom sogenannten Nachteilsausgleich in Höhe von 300 Euro monatlich. Darauf haben sich CDU und SPD unmittelbar vor dem Ende ihrer Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2024/25 geeinigt. Der Schritt galt bis zuletzt als strittig.

Für die betroffenen Lehrkräfte bedeutet das: Sie können den Nachteilsausgleich auf Antrag hin rückwirkend ab 1. Februar 2023 in Anspruch nehmen. Das bislang verabredete Vorgehen, wonach die rückwirkende Auszahlung lediglich ab 1. Oktober hätte möglich sein sollen, ist damit hinfällig, hieß es am Donnerstagabend. Die SPD reklamierte den „Verhandlungserfolg“ für sich.

„Uns als SPD-Fraktion ist es zur stärkeren Personalbindung und zur Wertschätzung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte ein besonderes Anliegen, dass Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden wollen oder können, schnellstmöglich den zugesicherten Nachteilsausgleich erhalten“, erklärte Marcel Hopp, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.

Die bislang vorgesehene Regelung hätte für Bestandslehrkräfte ohne Verbeamtungswunsch Lohneinbußen bis zu 2.400 Euro bedeutet, erklärte Hopp und begrüßte die Einigung mit dem Koalitionspartner.

Tatsächlich hatten diejenigen Lehrkräfte, die aus Altersgründen oder gesundheitlich bedingt nicht verbeamtet werden können, ihren Nachteilsausgleich rückwirkend zum 1. Februar bereits ausgezahlt bekommen. Auf diese Weise sollen die Nachteile gegenüber verbeamteten Lehrkräften ausgeglichen werden, heißt es aus der Bildungsverwaltung.

Über die konkrete Ausgestaltung der Ausgleichsregelung hatte es zuletzt Streit gegeben. Nachdem Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) Anfang September per Rundschreiben die Modalitäten für die Auszahlung öffentlich gemacht hatte, kritisierten die Bildungsgewerkschaft GEW sowie Grüne eine „schreiende Ungleichbehandlung“ der Lehrkräfte, die sich bewusst gegen die Verbeamtung entschieden hatten.

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