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20. INSM-Bildungsmonitor vorgestellt 2023-08-30 - Deutschland, Berlin - Vorstellung des Bildungsmonitors 2023 der unternehmernahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM. Im Bild Dr. Katharina Günther-Wünsch, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie CDU. *** 20 INSM Education Monitor presented 2023 08 30 Germany, Berlin Presentation of the Education Monitor 2023 of the business-oriented Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM In picture Dr Katharina Günther Wünsch, Berlin Senator for Education, Youth and Family CDU

© imago/Jürgen Heinrich

Berliner Lehrer ohne Verbeamtung: Unmut über Ausgestaltung der 300-Euro-Regelung

Lehrer, die nicht verbeamtet werden, sollen einen Nachteilsausgleich von 300 Euro erhalten. Aber nicht alle ab demselben Zeitpunkt – was GEW und Grüne scharf monieren.

Die Einzelheiten zum Nachteilsausgleich von 300 Euro, den Berliner Lehrkräfte bekommen sollen, die sich nicht verbeamten lassen können oder wollen, haben am Dienstag per Senatsschreiben Berlins Schulen erreicht. Und für Unmut bei der Bildungsgewerkschaft GEW gesorgt – und auch bei den Grünen, die das entsprechende Gesetz in der vergangenen Legislaturperiode gemeinsam mit SPD und Linken beschlossen hatten.

Lehrkräfte, die etwa aus Altersgründen nicht verbeamtet werden können, sollen die Zulage wie im Gesetz vorgesehen rückwirkend ab Februar dieses Jahres erhalten. Lehrkräfte, die sich nicht verbeamten lassen wollen, sollen ihre 300 Euro monatlich erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung erhalten – frühestens dem 18. September. Betroffen sind davon Tausende: Wie die Bildungsverwaltung in dem Schreiben angab, hätten sich erst 9.500 von potenziell 16.000 Lehrkräften für eine Verbeamtung entschieden.

Wir bezweifeln, dass die Senatorin eine derartig weitgreifende Regelung per Schreiben an die Schulen treffen kann. Da ist das Gesetz vom Februar eindeutig.

 Sarah Ziegler, GEW Berlin

Louis Krüger, schulpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, nennt die Regelung einen „Schlag ins Gesicht“ und eine „schreiende Ungleichbehandlung“ für die Betroffenen. Es sei zudem „absurd“, dass die Bildungsverwaltung sich vorbehalte, den Zuschlag bei einer späteren Umentscheidung zurückzufordern. „Die Lehrkräfte bekommen die Zeit ja auch nicht rückwirkend als Dienstjahre im Beamtenverhältnis angerechnet“, sagte Krüger. Dass der Nachteilsausgleich so „auf ein Minimum zusammengestrichen“ werde, zeige „wenig Achtung der CDU vor den betroffenen Lehrkräften.“

Die GEW zweifelte am Dienstag an, ob eine „derartig weitgreifende Regelung per Schreiben an die Schulen“ getroffen werden könne. Das Gesetz sei eindeutig: Ab Februar 2023 gebe es ein Anrecht auf den Nachteilsausgleich, teilte Sarah Ziegler, Leiterin des GEW-Bereichs Beamten- und Angestelltenpolitik, mit. „Auch sieht der Tarifvertrag für die Lehrkräfte gar nicht vor, dass Zulagen beantragt, geschweige denn zurückgezahlt werden müssen.“

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