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Das Bundesverwaltungsgericht hat nichts gegen Schulen, in denen Jungen und Mädchen getrennt unterrichtet werden.

© dpa

Streit um Opus Dei-Schule: Gericht erlaubt Jungenschule in Potsdam

Im Streit um die der konservativen katholischen Organisation Opus Dei nahestehenden Schule in Potsdam hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Privatschulen dürfen einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten.

Privatschulen dürfen auch künftig einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Es gab damit einem Elternverein aus Brandenburg recht, der in Potsdam ein Jungengymnasium einrichten will. Die Landesregierung hatte dies mit dem Argument verweigert, die Koedukation sei nach dem Schulgesetz und dem Gleichheitsartikel der Verfassung zwingend vorgegeben. „Das Grundgesetz lässt monoedukative Privatschulen zu“, sagte dagegen der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Sie könnten die Organisationsform frei wählen, soweit sie sich an die Bandbreite wissenschaftlich vertretbarer Auffassungen hielten. Die Gründung war auch deshalb umstritten, weil die Initiative der konservativen katholischen Laienorganisation Opus Dei nahesteht.

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