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Steffen Krach (SPD), Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung.

© Kai-Uwe Heinrich

Lehramtsstudium an der Universität der Künste: Senat will Zugangsverfahren überprüfen

Weil es zu wenige Lehramtsstudierende in Kunst und Musik gibt, will der Senat das Zulassungsverfahren an der Universität der Künste auf den Prüfstand stellen.

Die Senatswissenschaftsverwaltung will das Zulassungsverfahren für die Lehramtsstudiengänge an der Universität der Künste (UdK) auf den Prüfstand stellen. Der Grund dafür ist, dass die Zahl der Lehramtsstudierenden für die Fächer Musik und Bildende Kunst zu niedrig ist. Das teilte Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach (SPD) dem Tagesspiegel mit.

In den Hochschulverträgen wurde 2018 vereinbart, dass die Lehramtsstudienplätze ausgeweitet werden. Hintergrund ist der Lehrermangel in Berlin. „Jetzt nach zwei Jahren sieht man einen deutlichen Aufwuchs, allerdings vor allem an der Freien Universität und der Humboldt-Universität“, sagte Krach. An der Universität der Künste habe es nur geringe Steigerungen gegeben.

Aus einer Statistik der Wissenschaftsverwaltung zum  Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2019/2020, die dem Tagesspiegel vorliegt, geht hervor, dass für das Bachelorstudium Lehramt Musik an Grundschulen nur 25 Studierende zugelassen wurden. Beworben haben sich 51 Personen. Die Zielvorgabe ist 68 Studierende. Immatrikuliert haben sich sogar nur 17 Personen. Für das Grundschullehramt Bildende Kunst (Bachelor) wurden 40 Personen zugelassen, davon immatrikulierten sich 33. Das Soll liegt bei 78 Studierenden. 109 Personen hatten sich beworben.

Für den Bachelor Lehramt an den weiterführenden Schulen wurden im Fach Bildende Kunst von 261 Bewerbern 69 zugelassen, davon immatrikulierten sich 46. Das Soll liegt bei 93. Beim Lehramt Musik für die weiterführenden Schulen wurden von 160 Bewerbern 72 zugelassen, immatrikuliert haben sich 61, die Zielvorgabe liegt bei 70.

Mehrere Prüfungen für das Musikstudium

Bewerber für das Lehramtsstudium Musik an Grundschulen müssen eine musiktheoretische Klausur, eine Gruppenleitungsprüfung und künstlerisch-praktische Prüfungen – also Vorspielen oder Vorsingen – in mindestens zwei Instrumenten bestehen. Für das Grundschullehramt Bildende Kunst muss eine Mappe mit 20 bis 30 künstlerischen Arbeiten eingereicht werden, zudem müssen die Bewerber eine vierstündige Klausur und eine praktische Prüfung bestehen und in einem abschließenden Gespräch überzeugen.

„Wir müssen uns die Zugangshürden grundlegend anschauen“, sagt Krach. „Ich glaube, dass es möglich ist zumindest beim Grundschullehramt die Anforderungen differenziert zu betrachten.“ Auch über den Bewerbungszeitraum könne man nachdenken. Dieser liege im Frühjahr, wenn viele Bewerber noch mitten im Abiturstress seien. „Es geht mir nicht um eine Qualitätsabsenkung, im Gegenteil“, betonte Krach. Ziel sei, dass möglichst viele gut ausgebildete Lehrkräfte an Grundschulen arbeiten. Momentan müssen die Schulen häufig auf Quereinsteiger zurückgreifen. Dass es bei der Zulassung nur noch nach Numerus Clausus gehen solle, stehe momentan nicht zur Diskussion. „Das wäre ja eine faktische Abschaffung der künstlerischen Eignung.“ Er gehe davon aus, dass er mit der neuen für Lehrkräftebildung zuständigen Person in der Leitung der UdK konstruktive Gespräche darüber führen werde, woran die niedrigen Immatrikulationszahlen liegen und was man am Verfahren ändern könne.

Der Philologenverband und die gerade ausgeschiedene UdK-Vizepräsidentin Susanne Fontaine kritisierten, dass der Senat plane, die Kunsthochschulzulassungsverordnung außer Kraft zu setzen. Fontaine warnte vor einer Niveauabsenkung. Die Zugangsvoraussetzungen seien ausdifferenziert und auf die spätere Tätigkeit an Schulen ausgerichtet. Sie seien vom Niveau her so angelegt, dass sie für Interessierte auch zu bewältigen seien, behauptete sie. Wenn man die Hürden senke, könne dies zu mehr Abbrechern führen, befürchtet sie. Sylvia Vogt

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