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Beim Thema Bodycams sind sich die Koalitionsparteien einig.

© Wolfgang Rattay/ Reuters

Schutz vor Terroranschlägen: Linke blockiert neues Polizeigesetz für Berlin

Berlins Polizeigesetz soll novelliert werden – doch die Linke macht dicht. Auch die Videoüberwachung kommt nicht voran.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

In Berlin soll, wie in anderen Bundesländern auch, das Polizeigesetz novelliert werden, um gegen Terroranschläge besser geschützt zu sein. Die Fachleute von SPD, Linken und Grünen verhandeln darüber seit Herbst – aber jetzt machen die Linken erst einmal dicht. Der Landesvorstand der Regierungspartei beschloss jetzt einstimmig, „jede Verschärfung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) abzulehnen“.
Das gelte insbesondere für „immer umfassendere Überwachungskompetenzen in allen Lebensbereichen“ und eine weitere „Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle“, beschloss die Parteiführung der Linken.

Abgelehnt wird auch die „Konstruktion sogenannter Gefahrengebiete“, besser bekannt als kriminalitätsbelastete Orte. Und vorbeugend spricht sich der Landesvorstand gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung aus, obwohl dieses Thema im koalitionsintern vorgelegten Entwurf des Innensenators Andreas Geisel (SPD) für ein neues Polizeigesetz ausgeklammert ist. Selbst mobile Videokameras, wie am Alexanderplatz, lehnen die Linken ab.

Kein finaler Rettungsschuss und keine elektronische Fußfessel

Wegen der harten Haltung der Linken hatte der rot-rot-grüne Koalitionsausschuss das Thema schon im Dezember vertagt und die innenpolitischen Experten der drei Regierungsfraktionen beauftragt, bis zum Februar einen Kompromiss auszuhandeln. Ob das gelingt, ist momentan offen. Immerhin ist man sich weitgehend einig, was das neue Polizeirecht nicht erlauben soll. Dazu gehören der finale Rettungsschuss und die elektronische Fußfessel. Ob sich Linke und Grüne auf das Abhören von Telefonen im Verdachtsfall einlassen, ist noch offen.

Unstrittig ist die versuchsweise Einführung von Bodycams, mit denen Polizisten in gefährlichen Situationen den eigenen Einsatz dokumentieren können. Einig ist man sich beispielsweise auch beim künftigen Umgang mit V-Leuten, mit sogenannten Gefährdern und bei der Verbesserung des Opferschutzes. Trotzdem ist der ursprüngliche Wunschkatalog des Innensenators Geisel kaum noch wiederzuerkennen – auch weil die eigenen SPD-Genossen nicht in Verdacht geraten wollen, ein scharfes Polizeigesetz wie in Bayern für Berlin zu entwickeln.

Videoüberwachung bleibt erst mal außen vor

„Aber wir müssen zeigen, dass Rot-Rot-Grün in der Sicherheitspolitik für Berlin handlungs- und regierungsfähig ist“, sagte der SPD-Innenexperte Sven Kohlmeier dem Tagesspiegel. „Angesichts des Terroranschlags am Breitscheidplatz müssen wir über das hinausgehen, was im Koalitionsvertrag steht.“ Eigentlich hatten sich SPD, Linke und Grüne vorgenommen, das Berliner Polizeirecht zu liberalisieren. Aber das war vor dem furchtbaren Terrorangriff, der zwölf Menschen das Leben kostete. Jetzt wird auf neuer Grundlage verhandelt.

Am Dienstag treffen sich die Innenexperten der Koalitionspartner erneut, Ende Januar sollen die Fraktionschefs in die Gespräche eingebunden werden. „Ich bin durchaus optimistisch, dass bei der ASOG-Novelle noch etwas Gutes herauskommt“, sagte der Grünen-Innenpolitiker Benedikt Lux am Donnerstag. „Wir wollen eine rechtsstaatliche, moderne Alternative zu den Polizeigesetzen anderer Länder.“

Das heikle Thema Videoüberwachung bleibt dabei außen vor. Linke und Grüne halten von mehr Kameras im öffentlichen Raum nach wie vor nichts. Die SPD beschloss auf einem Landesparteitag im November, die Installation von Kameras „anlassbezogen und temporär an ausgewählten kriminalitätsbelasteten Orten“ zuzulassen.

Gerichtsentscheidung zu Initiative für mehr Videoüberwachung steht noch aus

Daraufhin kündigte Senator Geisel „für die nächsten Wochen“ einen Gesetzentwurf an, aber der lässt auf sich warten. Das liegt wohl auch daran, dass die Forderungen einer Initiative für mehr Videoüberwachung, die vom CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann und dem früheren Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) initiiert wurde, derzeit vom Landesverfassungsgericht überprüft werden. Geisel sei gut beraten, das Urteil abzuwarten und in seinem Gesetzentwurf zu berücksichtigen, heißt es koalitionsintern.

Mit einer Entscheidung des obersten Berliner Gerichts ist in der ersten Jahreshälfte 2019 zu rechnen. Der Innensenator vertrat schon vorab die Einschätzung, dass der „Kernbereich“ des Volksbegehrens für mehr Videoüberwachung vom Verfassungsgericht wohl nicht angetastet werde. Wenn es so kommt, hätte Rot-Rot-Grün zwei Möglichkeiten: Der Senat lässt die Volksabstimmung auf sich zukommen – oder handelt mit der Initiative einen Kompromiss aus.

Linke und Grüne kritisieren derzeit auch, dass Geisel andere innenpolitische Vorhaben, etwa die Reform des Volksabstimmungsrechts, des Versammlungsrechts und die Einführung eines Polizeibeauftragten bisher nicht ernsthaft verfolge. Dies alles führt zu einer Gemengelage, die die laufenden Verhandlungen in der Koalition über ein neues Polizeigesetz nicht einfacher macht.

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