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Der Berliner Mietendeckel soll im ersten Quartal 2020 in Kraft treten.

© Jörg Carstensen/dpa

Wohnungspolitik in Berlin: Senat beschließt Mietendeckel

Der Berliner Senat hat einen bundesweit einmaligen Mietendeckel auf den Weg gebracht. Das Abgeordnetenhaus muss das Gesetz noch beschließen.

Der Berliner Senat hat am Dienstag bei seiner Sitzung den geplanten Mietendeckel beschlossen. Es handelt sich dabei um das bundesweit erste Mietendeckel-Gesetz.

Weil die Wohnkosten in der Hauptstadt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind, will Rot-Rot-Grün die Mieten für 1,5 Millionen vor dem Jahr 2014 gebaute Wohnungen für fünf Jahre einfrieren. Hinzu kommen Obergrenzen von maximal 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter, die sich nach Baujahr und Ausstattung der Wohnung richten und bei Neuvermietungen nicht überschritten werden dürfen.

Bestandsmieten dürfen in Zukunft um nicht mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen. Andernfalls sollen Mieter eine Absenkung fordern können.

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Das Gesetz zum Mietendeckel mit diversen flankierenden Regelungen soll bis Anfang 2020 endgültig vom Abgeordnetenhaus beschlossen sein und rückwirkend ab 18. Juni 2019 gelten. Die Mietsenkungsregel soll neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020. So soll Zeit bleiben, die Umsetzung vorzubereiten und in der Verwaltung dafür bis zu 250 zusätzliche Mitarbeiter einzustellen.

[Meinung: Ist der Mietendeckel sinnvoll? Ja, findet Ariane Bemmer, denn steigende Mieten sind kein Naturgesetz. Nein, schreibt Antje Sirleschtov, denn Schwächere schauen in die Röhre. Unser Pro und Contra.]

Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Pläne und befürchtet unter anderem anderem negative Auswirkungen auf den Wohnungsbau und auf Investitionen etwa in die Modernisierung. Der Mieterverein spricht von einer historischen Chance, bezahlbare Mieten für die breite Masse der Bevölkerung zu sichern.

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