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Menschenleer ist die römisch-katholische St.-Afra-Kirche in der Graunstraße in Gesundbrunnen.

© Paul Zinken/dpa

Update

Gottesdienstverbot wegen Coronavirus: So will die Berliner Polizei Ostern mit den Kirchen umgehen

Auch die Kirchen sind von der Eindämmungsverordnung gegen das Coronavirus betroffen. Für die Berliner Polizei ist das ein sensibles Thema.

Ostern wird es keine Gottesdienste in den Berliner Kirchen geben - aus gutem Grund: um in der Coronakrise die Infektionsgefahr einzudämmen. Dennoch öffnen Kirchen ihre Türen. Doch wie geht die Polizei mit möglichen Verstößen um? Werden uniformierte Einsatzkräfte bewaffnet Kirchen betreten?

Dazu hat die Sicherheitsbehörde nun klare Vorgaben gemacht und Grundsätze formuliert, wie sich Beamte im Einsatz zu verhalten haben. Demnach sind Gottesdienste nicht erlaubt. Viele Glaubensstätten würden dennoch geöffnet sein, um das stille Gebet zu ermöglichen, natürlich mit gebührendem Abstand. Die Polizei werde proaktiv keine Kontrollen „in den Glaubensstätten der Stadt durchführen“, heißt es in der Vorgabe.

Müsse die Polizei dennoch Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung nachgehen, so sollen die Einsatzkräfte „sensibel und taktvoll“ vorgehen. Beamte sollen demnach zunächst die „verantwortlichen Geistlichen“ ansprechen und mit ihnen eine „einvernehmliche kooperative Lösung“ finden und umsetzen.

Der Polizei-Berufsverband „Unabhängige“ lobt die Vorgabe, dass die Polizei Berlin auf religiöse Besonderheiten Rücksicht nehmen und notwendige polizeiliche Maßnahmen mit Augenmaß durchführen will.

„Konflikte sollen grundrechtsfreundlich gelöst werden, das erwarten wir auch von einer bürgernahen Polizei“, sagte Verbandssprecher Jörn Badendick. Zwischen Kirchen und Polizei bestehe kein Spannungsverhältnis, sodass einem gemeinsamen Konsens nichts im Wege stehen dürfte.

Berufsverband warnt vor dem Schüren religiöser Konflikte

Allerdings: „Weil Bürger vermehrt Verstöße gegen die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie melden, ist bei Gotteshäusern besondere Vorsicht geboten“, mahnte Badendick. „Es muss verhindert werden, dass durch Denunziantentum religiöse Konflikte geschürt werden. Die Polizei darf sich an der Stelle nicht instrumentalisieren lassen.“

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Auch in der Stadt wird die Polizei am langen Osterwochenende ihren Einsatz verstärken, um die vorgeschriebenen Kontaktbeschränkungen zu überwachen. Mehr als 500 Beamte werden täglich in der Stadt unterwegs sein, darunter auch Polizisten in Zivil, wie eine Polizeisprecherin ankündigte. Kontrolliert werde auch in Grünanlagen, in Waldgebieten und auf dem Wasser. Bei schönem Frühlingswetter werde es die Menschen nach draußen ziehen. Es werde wohl eine Herausforderung für viele, die Abstandsregeln einzuhalten, so die Sprecherin.

Um die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken, müssen Menschen einen Mindestabstand von 1,50 Meter halten. Gruppen mit mehr als zwei Personen dürfen nicht zusammen spazieren gehen, es sei denn, sie leben in einem Haushalt.

Coronavirus-Verordnung: Tausend Straftaten in vier Wochen

Seit dem 14. März registrierte die Polizei nach Angaben vom Donnerstag 1003 Straftaten gegen die Verordnung zur Corona-Eindämmung. 855 Mal wurde demnach die sofortige Schließung etwa von Lokalen, Imbissen, Shisha-Bars oder Wettbüros angeordnet. Zudem gab es 4661 Überprüfungen im Freien. Seit dem 23. März wurden 1061 Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt.

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Am Donnerstag waren tagsüber 350 Polizisten zu Kontrollen unterwegs, in der Nacht zu Freitag 140. Am Karfreitag nannte eine Sprecherin die Zahl von 500 Beamten aus Einsatzhundertschaften, zuzüglich zu den 220 Beamten der Polizeiabschnitte, die ebenfalls kontrollieren.

Die Polizei setze weiter auf Transparenz, Augenmaß und Kommunikation, hieß es. Wer sich unbelehrbar zeige, müsse jedoch auch bei Ordnungswidrigkeiten relativ schnell mit spürbaren Bußgeldern rechnen.

Keine Drohnen in Berlin zu Kontrollzwecken

Die Staatsanwaltschaft hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur in einem Schreiben an die Polizei die aktuelle Sach- und Rechtslage eingeschätzt. Anliegen sei ein abgestimmtes Vorgehen der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden, hieß es.

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Anders als in anderen Bundesländern, will die Berliner Polizei zur Überwachung der Pandemie-Regeln keine Drohnen einsetzen. Kontrollen erfolgten stets im persönlichen Gespräch. Um eine Übersicht zu möglichen Ansammlungen von Menschen zu bekommen, sei aber der Einsatz des Polizeihubschraubers vorgesehen.

Wegen des schönen Wetters befürchtet die Polizei auch eine Zunahme von illegalen Autorennen. „Die haben wir mit im Blick“, sagte die Sprecherin.

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