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Das Spiel am Automat in Berlin soll nach Willen der Deutschen Automatenwirtschaft von einem Gesichtsscanner reguliert werden.

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Glücksspiel in Berlin: Spielhallenbetreiber wollen Gesichtsscanner einsetzen

Mit elektronischen Einlasskontrollen wie der Gesichtserfassung soll der Jugend- und Spielerschutz in Berlin verbessert werden. Die Gesichtsscanner sind streng eingestellt.

Ein schrilles Alarmsignal ertönt. Das Mindestalter zum Betreten der Spielhalle sei nicht erreicht. Dies verkündet kein Türsteher, sondern der Bildschirm eines Gesichtsscanners. In Deutschland muss man 18 Jahre alt sein, um Glücksspiel zu betreiben. Der Abgewiesene ist aber 29 Jahre alt – stünde er vor einem Casino, wäre hier trotzdem erstmal Schluss.

Der elektronische Einlasser steht in einem Konferenzraum am Kurfürstendamm. Hierher haben Vertreter der deutschen Automatenwirtschaft geladen, um ihre Strategie einer Qualitätsoffensive vorzustellen. Mithilfe elektronischer Einlasskontrollen wie der Gesichtserfassung soll der Jugend- und Spielerschutz in Berlin deutlich verbessert werden.

In Berlin gelten strenge Regeln für Casinos

Mit dieser Maßnahme reagiert die Branche auf das im vergangenen Jahr wirksam gewordene Spielhallengesetz, das als schärfste Einschränkung Deutschlands gilt. Seitdem fürchten Berliner Spielhallenbetreiber um ihre Existenz. Mit dem neuen Vorstoß erhofft sich die Automatenwirtschaft einen Paradigmenwechsel in der Regulierung des Jugend- und Spielerschutzes. Denn die neue Technik könnte Minderjährigen ebenso den Zutritt verweigern wie Spielsüchtigen, die sich freiwillig registriert haben. Diese Innovation soll den Gesetzgeber davon überzeugen, von den strengen Auflagen abzurücken, die die Schließung hunderter Spielhallen zur Folge haben.

Georg Strecker, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft, präsentiert neue technische Möglichkeiten für Einlasskontrollen der Berliner Spielhallen.
Georg Strecker, Sprecher des Vorstandes der Deutschen Automatenwirtschaft, präsentiert neue technische Möglichkeiten für Einlasskontrollen der Berliner Spielhallen.

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Das computergestützte Verfahren der Alterserkennung hat noch einen Unsicherheitsbereich. Im Sommer sollen aber alle technischen Voraussetzungen erfüllt sein. Dann müsste der Gesetzgeber nachziehen. Denn auch die Lockerung des Datenschutzes wäre für das biometrische Verfahren notwendig. Ein Bedenken kann die Klärung der technischen und juristischen Fragen aber nicht zerstreuen: Gesichtsscanner vor Spielhallen könnten auch eine abschreckende Wirkung auf Kunden haben. Die erhoffte Qualitätsoffensive könnte sich so schnell in ihr Gegenteil verkehren.

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