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Plüschtiere und Kerzen, die zum Gedenken an den ermordeten Elias von Einwohnern in der Nähe seines früheren Wohnortes Am Schlaatz in Potsdam aufgestellt wurden.

© dpa

Mordfälle Elias und Mohamed: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Silvio S.

Im Fall der getöteten Kinder Elias und Mohamed erhebt die Staatsanwaltschaft Potsdam jetzt Anklage. Silvio S. soll sich wegen Mordes verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam ist sich jetzt sicher: Silvio S. soll die beiden Kinder Elias (6) aus Potsdam und Mohamed (4) aus Berlin ermordet haben. Am Montag erhob die Behörde Anklage wegen zweifachen Mordes. Details sind noch nicht bekannt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte sich nicht weiter äußern.

Laut der Sprecherin des Landgerichts, Sabine Dießelhorst, wird S. Mord in Tateinheit mit Kindesentziehung, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung in beiden Fällen vorgeworfen. Zusätzlich soll er schweren sexuellen Missbrauch an dem vierjährigen Mohamed begangen haben. Im Fall Elias haben die Ermittler dazu offenbar keine ausreichenden Hinweise. Der Anwalt des Angeklagten, Mathias Noll, bestätigte, dass seinem Mandanten in der Anklageschrift in beiden Fällen Mord vorgeworfen wird. Das sei zu erwarten gewesen, sagte er dem Tagesspiegel. Bislang hatte S. in den Vernehmungen nur den sexuellen Missbrauch an Mohamed eingeräumt. Zum Schicksal von Elias schwieg er auf Anraten seiner Anwälte.

Zu Elias sagte er bis jetzt fast nichts

Laut Gerichtssprecherin Dießelhorst wurde die Anklageschrift an die beteiligten Anwälte zugestellt. Termine für die Hauptverhandlung gebe es noch nicht, der Prozess werde aber voraussichtlich in zwei bis drei Monaten beginnen. Elias war am 8. Juli 2015 im Potsdamer Stadtteil am Schlaatz spurlos verschwunden. Der Junge hatte in einem Sandkasten direkt vor der Wohnung der Mutter in einem Plattenbau am Inselhof im Schlaatz gespielt und war plötzlich nicht mehr da. Die Polizei startete einen Großeinsatz. Tagelang durchsuchten hunderte Beamte das Viertel, Taucher waren im Flüsschen Nuthe im Einsatz, hunderte Freiwillige halfen. Vergeblich.

Mohamed war am 1. Oktober auf dem Gelände des Berliner Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) entführt, später missbraucht und getötet worden. Zunächst gab es keine Hinweise darauf, dass die beiden Fälle möglicherweise zusammenhängen könnten. Erst durch eine später von der Polizei veröffentliche Aufnahme einer Überwachungskamera einer Kneipe in der Nähe des Lageso konnten beide Entführungsfälle aufgeklärt werden. Die Mutter von S. erkannte in der Zeitung auf dem Fahndungsfoto ihren Sohn und verständigte die Polizei. S. wurde am 29. Oktober an seinem Wohnort in Kaltenborn bei Jüterbog (Teltow-Fläming) festgenommen.

S. gab in den ersten Vernehmungen an, dass er mit Stofftieren auf das Lageso-Gelände gegangen sei, um einigen der vielen dort wartenden Flüchtlingskindern eine Freude zu machen. Dort begegnete ihm auch der vierjährige Mohamed. Er reichte dem Kind eines der Stofftiere, nahm es an die Hand und ging mit ihm nach Hause, in die Wohnung im Haus seiner Eltern in Kaltenborn. Dort will er zunächst ferngesehen haben, dann seien beide eingeschlafen.

Am nächsten Tag missbrauchte S. – nach eigener Aussage bei der Polizei – den Jungen und betäubte ihn dann mit Chloroform, weil er gequengelt habe. Danach erdrosselte er Mohamed. Die Leiche des Jungen versteckte er in einer Plastikwanne und schüttete Katzenstreu über den kleinen Körper. Zu Elias sagte Silvio S., der bis zu seiner Inhaftierung bei einer Sicherheitsfirma arbeitete, fast nichts. Er gestand lediglich, ihn getötet zu haben. Und er führte die Ermittler später zu einem Grundstück bei Luckenwalde, das er gepachtet hatte. Dort lag Elias’ Leiche vergraben.

Trauerkarte kam nie an

Unklar ist auch, warum S. wenige Wochen nach der Entführung von Elias – wie berichtet – eine Beileidskarte an die Mutter geschickt und darin seine Trauer bekundet hatte, zudem die Worte: „Er ist erstickt.“ Als Absender war ein Bestattungsinstitut in Brandenburg (Havel) angegeben. Die Karte kam aber nie bei der Mutter an, da die Adresse falsch war.  Die Trauerkarte kam als nicht zustellbar zurück zum Bestattungsinstitut, das dann die Polizei einschaltete. Die Ermittler aber konnten den Hinweis auf den Tod des Kindes nicht verwerten, aus der Karte ergab sich keine heiße Spur. In dem bevorstehenden Gerichtsverfahren, wird unter anderem zu klären sein, ob S. überhaupt schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hatte dazu ein gerichtspsychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das mittlerweile vorliegt. Über das Ergebnis der Untersuchung wurde noch nichts bekannt.

Stefan Engelbrecht

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