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Berlin: Stadtreinigung hat sich bereichert

Richter rügen Müllgebühren und fordern Rückerstattung an Bürger

Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) haben in den Jahren 1997 und 1998 im Ostteil der Stadt ungerechtfertigt hohe Gebühren für die Hausmüllentsorgung kassiert. In einem jetzt veröffentlichten Urteil des Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg heißt es, die BSR hätten sich „zum Teil ohne rechtlichen Grund“ bereichert. Außerdem habe die Tarifkalkulation der Müllwerker der „Billigkeitskontrolle durch das Gericht“ nicht standgehalten. In dem Musterverfahren verurteilte das Gericht die BSR, die zu viel berechneten Gebühren zurückzuzahlen.

Eckhart Beleites, Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), hatte den Prozess angestrengt, um die Kalkulation der BSR grundsätzlich zu prüfen. Doch ist dies nur ein Teilerfolg. Zum einen ging es nur um die Erhöhung der Müllgebühren im Ostteil der Stadt von 1997 bis 1999, um sie dem Westniveau anzupassen. Zum zweiten sprachen die Richter dem Kläger nur eine Rückzahlung für die ersten beiden Jahre zu – 145,18 Euro plus fünf Prozent Zinsen.

Trotzdem sei das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung, sagt Beleites. „Es betrifft alle Berliner, Hauseigentümer wie Mieter.“ Denn mit der Urteilsbegründung habe das Gericht grundsätzlich angezweifelt, dass die Tarifkalkulation der BSR dem Kostendeckungsprinzip entspricht – und dazu ist die BSR als öffentlich-rechtliches Unternehmen verpflichtet. Außerdem sei die mangelnde Transparenz der Berechnung gerügt worden. Beleites erwartet deshalb Massenklagen von Betroffenen, auch wenn man die Müllgebühren nur rückwirkend für vier Jahre zurückfordern könne. Der VDGN-Chef kalkuliert mit einer möglichen Rückforderung von 150 Millionen Euro für 1999 bis 2002 – „50 bis 60 Euro pro Berliner“.

Dagegen ist die BSR bemüht, die Bedeutung des Urteils tiefer zu hängen. Das sei eine Einzelentscheidung, sagt BSR-Sprecherin Sabine Thümler. „Wir sind erstaunt darüber, dass die Richter unsere Kalkulationen für nicht nachvollziehbar halten.“ Man werde bis zum 3. März entscheiden, ob man in Berufung gegen das Urteil geht.

In den nächsten Tagen will die BSR auch das Gutachten zum jüngsten Skandal um die zu viel kassierte Straßenreinigungsgebühren vorlegen. Wirtschaftsprüfer sollen Vorschläge machen, wie die Straßenreinigung die überzähligen 60 Millionen Euro an die Berliner zurückzahlen kann.

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