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Zwei Monate nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel liegen der Staatsanwaltschaft Berlin mehr als 80 Verfahren im Zusammenhang damit vor.

© dpa/Fabian Sommer

Straftaten bei Demos und Antisemitismus: Berliner Staatsanwaltschaft verzeichnet mehr als 80 Verfahren nach Angriff auf Israel

Nach dem Hamas-Angriff auf Israel ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen. Viele Verfahren liegen noch bei der Polizei.

Zwei Monate nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel liegen der Staatsanwaltschaft Berlin mehr als 80 Verfahren im Zusammenhang damit vor. In 16 Fällen (Stand: 7.12.) geht es dabei um Straftaten bei Demonstrationen zu dem verschärften Nahostkonflikt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Bei den anderen 67 Verfahren geht es den Angaben nach vielfach um antisemitische Vorfälle.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellungen, Belohnung und Billigung von Straftaten sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Insgesamt gibt es derzeit rund 60 Beschuldigte, die namentlich bekannt sind.

Nach dem Terrorangriff am 7. Oktober hatten Meldestellen des Netzwerks Rias innerhalb von gut vier Wochen fast 1000 antisemitische Vorfälle registriert. Allein in Berlin waren es 282 derartige Taten.

Mehr als 1600 Fälle bei der Polizei

Zudem gibt es zahlreiche Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere von der propalästinensischen Community. Dabei kam es in den vergangenen Wochen immer wieder zu Zusammenstößen mit der Polizei oder auch zu Gewalttätigkeiten.

Ein Großteil der Verfahren ist noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet. Dort wurden laut Staatsanwaltschaft bislang 1684 Fälle (Stand: 6.12.) registriert. Darunter sind 517 wegen Sachbeschädigung, etwa wegen gemalter oder gesprühter Parolen.

In 380 Fällen geht es um Gewaltdelikte, darunter sind 68 angezeigte Körperverletzungen. Aber auch Widerstandstaten gegen Polizisten bei Demonstrationen zählen dazu (216). 81 Mal ging es um Landfriedensbruch, 206 Mal um Volksverhetzung.

Bei der Verfolgung der Straftaten will die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben verstärkt die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens prüfen.

Bislang gab es allerdings erst in einem Fall eine Verurteilung: Das Amtsgericht Tiergarten sprach Mitte November einen 25-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte schuldig. Das Gericht verurteilte den Italiener zu einer Strafe von acht Monaten Haft auf Bewährung, weil er einen Monat zuvor an Ausschreitungen bei einer propalästinensischen Demonstration in Berlin-Neukölln beteiligt gewesen war. (dpa)

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