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Wegen Verstößen hatte die Berliner Polizei die Demo am 1. August 2020 aufgelöst.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Streit um Auflösung von Corona-Demos: Berliner Polizei siegt vor Gericht gegen „Querdenker“-Kopf Ballweg

Durften Demos gegen die Corona-Politik von der Polizei aufgelöst werden, weil viele Teilnehmer Vorschriften der Polizei zu Masken und Abständen missachteten? Ein Berliner Gericht hat entschieden.

Stand:

Im Rechtsstreit um Corona-Demonstrationen hat der Organisator der sogenannten „Querdenker“-Veranstaltungen gegen die Berliner Polizei verloren. Die Auflösungen und andere Einschränkungen von zwei Demonstrationen gegen die Corona-Politik durch die Polizei am 1. und 29. August 2020 waren nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. 

Gegen dieses damalige Vorgehen der Polizei hatte der „Querdenker“-Initiator Michael Ballweg geklagt. Nun unterlag er am Donnerstag. Sein Anwalt kündigte Berufung beim Oberverwaltungsgericht an. 

Besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie

Das Gericht begründete seine Entscheidung vor Dutzenden Unterstützern Ballwegs im Saal mit Verweis auf die besondere Gefahrenlage zu Beginn der Pandemie. Die Gefährlichkeit des Virus habe man damals noch nicht sicher einschätzen können. Es habe auch noch keine Impfung gegeben. Deswegen seien die Anforderungen zur Auflösung einer Demonstration mitunter auch geringer gewesen.

Ballweg und sein Anwalt hatten in der Verhandlung betont, dass die Polizei sich im Sommer 2020 bei ihren Entscheidungen gegen die Demonstrationen auf keine wissenschaftlichen Grundlagen gestützt habe. „Der wissenschaftliche Erkenntnisstand damals war schon ein anderer“, sagte der Anwalt. „Man wollte den Menschen bei Demonstrationen die Masken aufzwingen.“ Das sei rechtswidrig, verfassungswidrig und „bei dieser Hitze ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gewesen.

Applaus im Gerichtsaal von „Querdenken“-Anhängern

Viele der knapp 100 Anhänger der sogenannten Querdenken-Bewegung im Gerichtssaal applaudierten zu den Ausführungen des Anwalts. Der Richter ermahnte die überwiegend älteren Menschen mehrfach zur Ruhe. In der Nähe des Gerichts demonstrierten Unterstützer Ballwegs auf der Straße. „Lasst euch nicht kleinkriegen“, rief Ballweg. Sein Anwalt meinte, dass man nicht aufgeben werde. Es folgte eine Gedenkminute für alle Menschen, die unter den Corona-Maßnahmen gelitten hätten.

Polizei verweist auf „Alltagserfahrung“

Eine Vertreterin der Berliner Polizei verwies auf eine Vielzahl von damaligen Erkenntnissen, aus denen die Behörden sich ein Bild machen mussten. „Man brauchte eine Gefahrenabwehr.“ Es sei dabei auch um „Alltagserfahrung“, „lebensnahe Entscheidungen“ und Gesundheitsschutz gegangen, eine hundertprozentige Gewissheit habe es eben nicht gegeben. Jetzt wisse man mehr.

Ballweg erwiderte: „Bei der Einschränkung der Grundrechte wie Demonstrationsfreiheit muss man Tatsachen zugrunde legen und keine Vermutungen.“ Die Polizei habe Abstände gar nicht kontrolliert und das Tragen von Masken nicht erfasst, sagte sein Anwalt. Es gebe dazu weder Belege noch Beweise. Die Demonstrationen seien einfach „politisch unerwünscht“ gewesen. Vom neuen US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. versprach sich Anwalt Ludwig tiefgehende Einblicke in die damaligen Corona-Akten in den USA, wie er ankündigte.

Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hatte sich die „Querdenken“-Bewegung von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. (dpa)

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