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Berliner Mischung. Die Beschilderung an der Stresemannstraße fordert Konflikte geradezu heraus.

© Jörn Hasselmann

Radverkehr in Berlin: Stresemannstraße: 1,80 Meter für Fußgänger und Radfahrer

Radverkehrspolitik in Berlin Teil II: Unser Autor Jörn Hasselmann fragt sich, wer alles Schilder in die Stadt stellen darf.

Es ist Punkt 4.1.3 in der 2011 beschlossenen Radverkehrsstrategie des Senats: „Radverkehr an Baustellen berücksichtigen“. Darin hat die Verkehrsverwaltung allerlei Vernünftiges aufgeschrieben. Doch die Realität sieht anders aus: In der Kreuzberger Stresemannstraße wird an der Ecke Köthener ein Haus gebaut.

Fußgänger und Radfahrer müssen sich etwa 1,80 Meter teilen. Zwangsweise. Die Baufirma hat Zeichen 241 aufgestellt, „Getrennter Rad- und Fußweg“ (wo ist hier eigentlich die Trennung?).  Die Benutzungspflicht kam erst mit der Baustelle, in der restlichen Stresemannstraße können Radfahrer legal auf der Straße fahren, wie es in Berlin Standard ist. Schade, dass die Baufirma Punkt 4.1.3 nicht kennt. Schade, dass Radfahrer hier in Fußgängergruppen hineinradeln können – ja, müssen. Schade auch, dass das keine Behörde interessiert.

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