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Die Reparatur der zerstörten Kabelsysteme an der Salvador-Allende-Brücke war aufwendig.

© Kevin Hoffmann

Stromausfall in Berlin: Baufirma schweigt zu Schadensfrage

Wer kommt für den Schaden auf? Der Stromausfall in Köpenick ist eine Frage der Versicherung - oder des Ruins.

Die verhängnisvolle Bohrung soll das Werk einer Baufirma sein, die im Auftrag einer anderen Baufirma am aufgegrabenen Sockel der baufälligen Salvador-Allende-Brücke arbeitet. Die übergeordnete der beiden Firmen, selbst im Auftrag einer vom Senat per Ausschreibung gefundenen Arbeitsgemeinschaft tätig, verweigerte jegliche Auskunft. Angesichts des angerichteten Schadens scheint nicht ausgeschlossen, dass beim verantwortlichen Unternehmen ebenfalls die Lichter ausgehen. Wobei laut Verkehrsverwaltung noch nicht feststeht, „wer da was verbockt hat“. Die ausführenden Firmen seien bei Baubesprechungen jedenfalls auf die Leitungen hingewiesen worden.

Beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es, dass Firmen meist eine Betriebshaftpflicht hätten. Allerdings gebe es keine rechtliche Pflicht, sondern nur die dringende Empfehlung zu dieser Absicherung. Die Lage ähnele also der Privathaftpflicht: Jeder sollte sie haben, damit die fahrlässig verursachte Schädigung eines anderen keine ruinösen Geldforderungen nach sich ziehen kann. Aber nicht jeder hat sie.

Vattenfall: Forderungen werden an Schädiger weitergereicht

Vattenfalls Stromnetz-Tochter sieht sich selbst als Geschädigte, da die Baufirma vor der Bohrung entgegen der üblichen Praxis keinen Lageplan der Leitungen abgefragt habe. Dieses Vorgehen sei „nicht tolerabel“, sagt Stromnetz-Geschäftsführer Thomas Schäfer. Seine Reparaturtrupps waren seit Dienstagnachmittag rund um die Uhr damit beschäftigt, den Schaden zu beheben. Die Höhe dieses Schadens lässt sich allenfalls erahnen: Dutzende geschlossene Läden – bis hin zu Einkaufszentren – und Restaurants, stillgelegte Firmen, tonnenweise aufgetaute oder warm gewordene Lebensmittel in (Tief-)Kühltruhen, eine evakuierte Intensivstation, massiv eingeschränkter S- und Straßenbahnverkehr. Eingehende Forderungen reiche man an den Schädiger weiter, heißt es.

Nach Auskunft von GDV-Sprecherin Kathrin Jarosch haben Krankenhäuser und Supermärkte eigene Versicherungen. Bei den Handelsketten sei ein Rundumschutz für alle denkbaren Fälle üblich. Diese Versicherungen gehen für ihre Kunden in Vorleistung – und versuchen dann, sich das Geld vom Verursacher wiederzuholen. Sofern der sich gerichtsfest ermitteln lässt und es überhaupt etwas zu holen gibt.

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