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Polizisten bei einem Einsatz in der Rigaer Straße.

© Paul Zinken/dpa

Teilbesetztes Haus in Berlin: Hält sich die Polizei bei den Linksextremisten in der Rigaer Straße zurück?

Beamte haben den Eindruck: Bei linken Projekten gilt nicht, was üblich ist. Tatsächlich gibt es einen „Entscheidungsvorbehalt“ – aber nur für bestimmte Fälle.

Nach den Angriffen und Randalen von mutmaßlichen Bewohnern des teilbesetzten Hauses in der Rigaer Straße 94, Hotspot der linksextremistischen Szene, stehen Polizei und rot-rot-grüner Senat erneut in der Kritik.

Es geht um die Frage: Wird mit den gewalttätigen Linksextremisten zu lasch und nachsichtig umgegangen? Anlass ist ein Angriff auf den Hausverwalter und den Anwalt der Eigentümer am Montagmorgen.

Hausverwalter Torsten Luschnat und Anwalt Markus Bernau wollten an diesem Tag erneut das Haus betreten. Bereits in der Vorwoche war der Hausverwalter mit einem Bautrupp im Haus, Anlass war eine Durchsuchung der Polizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung und Leistungsbetrug.

Luschnat sicherte zwei Wohnungen, die aktuell nicht vermietet sind und in denen niemand amtlich gemeldet ist. Und er ließ eine illegal eingebauter Stahltür und weitere Hindernisse entfernen.

Am Montag wollte er erneut anrücken. Da hatten die Bewohner ein neues Stahltor gebaut. Luschnat und Bernau wurden auf offener Straße angegriffen – Schläge, Tritte, Pfefferspray.

Beamte wurden am Eingang mit Feuerlöscher attackiert

Als die Polizei kam, waren die Angreifer wieder ins Haus geflüchtet. Und Polizisten wurden am Eingang mit einem Feuerlöscher attackiert. Das war’s – die Polizei eilte den Tatverdächtigen nicht weiter hinterher ins Haus.

Luschnat und Bernau erklärten, Einsatzkräfte der Polizei hätten von einer Anweisung berichtet, wonach sie Straftäter nicht in das Hausprojekt verfolgen dürften. Tatsächlich gibt es eine Anweisung, doch die ist etwas differenzierter. Eine Sprecherin der Polizei erklärte, beim Eintreffen der Einsatzkräfte sei der Angriff auf Hausverwalter und Anwalt bereits vorbei gewesen.

Komplette Gebäude-Durchsuchung wäre nicht zulässig gewesen

Der Anlass, die Angreifer zu verfolgen und das Haus nach ihnen zu durchsuchen, sei damit nicht gegeben, zumal nicht klar sei, in welcher Wohnung sich die Verdächtigen dann aufhielten. Eine komplette Gebäude-Durchsuchung wäre nicht zulässig gewesen.

In der vergangenen Woche durchsuchen rund 200 Einsatzkräften Wohnungen des linken Wohnprojektes an der Rigaer Straße.
In der vergangenen Woche durchsuchen rund 200 Einsatzkräften Wohnungen des linken Wohnprojektes an der Rigaer Straße.

© Paul Zinken/dpa

Immerhin sieht sich die Polizeiführung gezwungen, ihre Anweisung nochmals näher zu erläutern, wie der Sprecher erklärte. Denn bei den Einsatzkräften hält sich der Eindruck: Bei linken Wohnprojekten gilt nicht, was üblich ist, sondern dann entscheiden Polizeipräsidentin Barbara Slowik und ihr Leitungsstab.

Bereits vor einem Jahr gab es eine hitzige Debatte. Die Gewerkschaft der Polizei hatte kritisiert, es werde beim Thema Linksextremismus in Berlin gekuscht.

„Entscheidungsvorbehalt zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“

In Slowiks Anweisung gibt es einen „Entscheidungsvorbehalt der Behördenleitung zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“. Das betrifft auch die Rigaer Straße 94 in Friedrichshain, wo die Polizei regelmäßig mit Steinen und Farbbeuteln beworfen wird.

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Weiter heißt es aber: „Sollte bei Gefahr für Leib und Leben oder bei Verfolgung auf frischer Tat eine Eilbedürftigkeit für das gewaltsame Eindringen in ein Szeneobjekt bestehen, obliegt die Entscheidung einer durch die örtlich zuständige Direktionsleitung festgelegten Dienstkraft des höheren Dienstes.“

Weil es da Missverständnisse gab, ergänzte Slowik später: Bei gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, die nur durch „sofortiges Einschreiten“ abgewendet werden kann, muss auch nicht die Führungskraft befragt werden.

Vorbehalt wurde 2015 eingeführt – wegen eskalierter Einsätze

Wenn also größere Einsätze etwa in der Rigaer Straße geplant werden, behält sich die Polizeiführung die Entscheidung darüber vor. Wenn Straftäter auf frischer Tat verfolgt werden und die Polizisten, um Tatverdächtige zu schnappen, sofort in die Szeneobjekte eindringen müssten, muss ein ranghoher Beamter mit mindestens einem goldenen Stern auf der Schulterklappe darüber entscheiden – aus der Direktion oder aus dem Abschnitt. Und im Ernstfall entscheidet der Einsatzleiter.

Der Vorbehalt war 2015 vom damaligen Polizeipräsidenten Klaus Kandt eingeführt worden – wegen Einsätzen, die aus dem Ruder gelaufen waren.

Beim Vorgehen des Hausverwalters der Rigaer 94 wird sich die Polizei zunächst zurückhalten, wie die Sprecherin sagte. Die Polizei werde nicht aktiv für den Hausverwalter tätig und schreite erst bei Straftaten ein.

Die Bewohner der Rigaer Straße 94 richten ihre Kritik indes auf den Bautrupp des Hausverwalters. Zwei Arbeiter stammen aus der Rockerszene um die Hells Angels. Der Anwalt wollte dies nicht näher kommentieren.

Größeres Aufsehen erregte am Dienstag eine andere Aktion: Unterstützer des Hausprojekts Liebig 34, das nach einem Gerichtsurteil von Räumung bedroht ist, hatten am Morgen für rund sechs Stunden die Skulptur „Molecule Man“ in der Spree besetzt. Die Polizei ermittelt gegen acht Personen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Landfriedenbruchs.

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