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Blaulichtmileu. Früher haben auf der Kurfürstenstraße die Freier die Prostituierten angesprochen. Jetzt sprechen die Prostituierten praktisch jeden an - oft aufdringlich und aggressiv.

© Doris Spiekermann-Klaas

Prostitution auf der Kurfürstenstraße: Tempelhof-Schöneberg will gegen Straßenstrich vorgehen

In der Kurfürstenstraße werben Prostituierte aggressiv um Freier. Die CDU im Bezirk will das durch Sperrzeiten unterbinden, ein SPD-Stadtrat hilft ihr dabei. Ob die Idee funktionieren kann, ist aber fraglich.

Der Alltag auf der Kurfürstenstraße ärgert viele: Prostituierte sprechen aufdringlich Passanten an – ganz gleich, ob die allein unterwegs sind oder mit Frau und Kindern. Jetzt formiert sich im Bezirk Tempelhof-Schöneberg ein Bündnis gegen das Treiben: Für die Bezirksverordnetenversammlung nächsten Mittwoch steht ein Antrag der CDU auf der Tagesordnung, der eine Idee des Ordnungsstadtrats Oliver Schworck (SPD) aufgreift: Prostitutionsverbot von 4 bis 20 Uhr. Formuliert ist er als Empfehlung ans Bezirksamt, sich „bei den zuständigen Stellen“ für das Verbot einzusetzen.

Die CDU ist also dafür. Aber ob seine eigenen Genossen dem Antrag zur Mehrheit verhelfen werden, weiß Stadtrat Schworck bisher nicht. Das Thema sei in der SPD bisher wenig diskutiert worden, sagt er. Und selbst bei einem Ja wäre unklar, wie die Lösung aussehen könnte. Die Bezirks-CDU präsentiert schon ein Verbotsschild, das im roten Kreis ein Auto und eine daran lehnende kurz berockte Person zeigt. Das ist zwar anschaulich, aber in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen. Auch Schworck hat noch keinen Plan, zumal „ich nicht derjenige bin, der das zu entscheiden hat“. Das müsse die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung tun. Er sehe sich nur als Bezirkspolitiker in der Pflicht, auf die massiven und aus seiner Sicht völlig berechtigten Beschwerden der Bürger zu reagieren.

Die Stadtentwicklungsverwaltung hat das Thema mangels Anlass nach eigener Auskunft bisher nicht geprüft. In einer ersten, laut Sprecherin Petra Rohland ausdrücklich noch unverbindlichen Bewertung heißt es, dass ein Verbot schwierig werden dürfte: Die Straße sei laut Gesetz für den „Gemeingebrauch“ bestimmt, unter den wohl auch die Prostitution falle. Im Unterschied dazu müsste eine Sondernutzung bei den Behörden beantragt werden.

Bliebe noch eine zumindest juristisch simple Alternative: Ein rigoros durchgesetztes Halteverbot würde den Straßenstrich erschweren.

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