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Immerhin das Licht ist aus: Öffentliche Gebäude und Wahrzeichen wie die Siegessäule werden nachts nicht mehr angestrahlt.

© dpa / Fabian Sommer

Thermostate, LEDs, Hallenbäder: Berlin kommt mit dem Energiesparen nur langsam voran

Bis Ende November soll ein Großteil der Berliner Energiesparmaßnahmen abgeschlossen sein. Wie groß der Effekt ist, ist noch nicht bekannt.

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Die Energiesparmaßnahmen des Landes Berlin kommen nur langsam voran. So fehlen etwa für die flächendeckende Absenkung der Raumtemperatur in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung noch die entsprechenden „begrenzbaren Thermostate“. Diese müssten „noch beschafft und installiert werden“, heißt es in einem Bericht der Senatswirtschaftsverwaltung an die Mitglieder des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus.

Auch die Möglichkeiten der Abschaltung der Warmwasserbereitung würden derzeit noch von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), die einen Großteil der öffentlichen Gebäude verwaltet, analysiert. „Der Abschluss der Maßnahmen in den durch die BIM verwalteten Liegenschaften ist bis Mitte November 2022 geplant“, heißt es in dem Bericht.

Im August 2022 beschloss der Senat im Hinblick auf die steigenden Energiekosten und eine mögliche Energieknappheit ein Einsparprogramm, mit dem rund zehn Prozent Energie in den öffentlichen Verwaltungen eingespart werden sollen.

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Temperatur runter, Umstellung auf LED

Zu den Maßnahmen gehören neben der Begrenzung der Raumtemperatur und der Abschaltung der Warmwasserbereitung unter anderem die Absenkung der Wassertemperatur in den Schwimmbädern auf höchstens 26 Grad Celsius und die Umstellung auf LED-Beleuchtung.

Zur letzteren Maßnahme heißt es: „Der Austausch der konventionellen Beleuchtung in den durch die BIM verwalteten Liegenschaften erfolgt seit 2018 sukzessiv. Bezogen auf die umzurüstenden Flächen sind bisher circa 60 Prozent mit LED-Leuchtmitteln ausgestaltet.“ Die zusätzlich geplante Umrüstung soll bis Ende 2023 erfolgen.

Die Außenbeleuchtung beziehungsweise die Anstrahlung von öffentlichen Gebäuden wurde bereits vor dem Senatsbeschluss im August umgesetzt. Insgesamt werden seit Ende Juli 200 Bauwerke, die sich in der Zuständigkeit der Senatsverwaltungen befinden, nicht mehr angestrahlt.

Der Einspareffekt der Maßnahmen ist unklar

Wie effektiv die bisher getroffenen Maßnahmen sind und ob mit ihnen das Zehn-Prozent-Ziel erreicht wird, ist offen. „Es können derzeit keine verlässlichen Angaben zur Bezifferung der bereits erfolgten Energieeinsparungen gemacht werden“, heißt es. Das Monitoring laufe aber bereits, teilte ein Sprecher der Senatswirtschaftsverwaltung dem Tagesspiegel mit.

17,1
Millionen Euro kosten die Maßnahmen laut einer Schätzung.

Eine erste Einschätzung gibt es zu den Kosten der Maßnahmen. Diese werden in dem Bericht auf rund 17,1 Millionen Euro für das laufende Jahr geschätzt. Die Einsparmaßnahmen könnten „vorrangig aus vorhandenen Mitteln“ finanziert werden, heißt es. So wird etwa auf das für Sanierungsvorhaben vorgesehene „Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt“ verwiesen, in dem für dieses Jahr insgesamt 50 Millionen Euro vorgesehen sind.

Probleme bereitet dem Senat weiterhin die Durchsetzung der Einsparverordnung seitens des Bundes, die sich vor allem an Unternehmen und Gewerbetreibende richtet. Seit dem 1. September dürfen beispielsweise Werbeanlagen in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr nicht mehr beleuchtet sein. An die Vorgabe halten sich jedoch viele nicht.

Die Senatswirtschaftsverwaltung war in einer ersten Einschätzung zu dem Schluss gekommen, dass die Bezirke für die Durchsetzung der Bundesverordnung zuständig sind. Diese allerdings verwiesen darauf, dass ihnen dafür sowohl die notwendigen personellen Ressourcen als auch die geeigneten Sanktionsmöglichkeiten fehlen. Da in der Verordnung keine Sanktionen vorgesehen sind, bliebe den Bezirken nur, mit einem Zwangsgeld zu drohen, was wiederum langwidrige Verwaltungs- und möglicherweise Gerichtsprozesse zur Folge hätte.

Nach Tagesspiegel-Informationen machte Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (parteilos, für die SPD) das Bundeswirtschaftsministerium bereits Ende September in einem Brief auf die unzureichenden Sanktionsmöglichkeiten in der Verordnung aufmerksam.

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