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Im Oktober 2017 raste ein Auto in die Tram-Haltestelle "Klinikum am Friedrichshain".

© Britta Pedersen/dpa

Tödlicher Unfall in Berlin-Friedrichshain: Dreieinhalb Jahre Haft für betrunkenen Todesraser

Bei dem Unfall im Oktober 2017 wurde eine 57-jährige Krankenschwester getötet. Nun wurde der 25-jährige Fahrer in Berlin verurteilt.

Betrunken, ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen raste er durch die Stadt. Bis an der Tram-Haltestelle Klinikum Friedrichshain das Furchtbare geschah: Stepans K. erfasste zwei Frauen, die auf die nächste Bahn warteten. Für eine 57 Jahre alte Krankenschwester kam jede Hilfe zu spät. Eine 28-jährige Geschädigte kam schwer verletzt in das Krankenhaus, in dem sie gearbeitet hat. Der 25-jährige K. hatte vor dem Amtsgericht Tiergarten gestanden. Die Richter verhängten am Montag dreieinhalb Jahre Gefängnis.

„Er ist mit rund 90 Stundenkilometern über die Landsberger Allee geprescht“, hieß es im Urteil. Der aus Lettland stammende Bauarbeiter verlor am 13. Oktober 2017 gegen 22.20 Uhr die Kontrolle über das Auto. „Mit immer noch 80 Stundenkilometern krachte er in die Haltestelle.“

Beide Frauen seien in das Gleisbett geschleudert worden. „Nach dem verheerenden Geschehen versuchte er zu fliehen, aber Passanten hielten ihn auf“, so das Gericht. K. wurde unter anderem der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und Unfallflucht schuldig gesprochen.

Kurz vor dem tödlichen Unfall wurde er von der Polizei aufgehalten

„Das Auto ist ausgebrochen, dann passierte schon der Aufprall“, hatte K. zu Prozessbeginn gestanden. Er sei wie so oft damals erheblich alkoholisiert gewesen. Mit einem Kumpel habe er gezecht. Und sich dann in den Opel Vectra gesetzt, den er sich eine Woche zuvor gekauft hatte. Obwohl er den Führerschein drei Jahre zuvor wegen einer Trunkenheitsfahrt verloren hatte.

Nur Stunden vor dem tödlichen Unfall waren Stepans K. und sein Kumpel in Charlottenburg von der Polizei angehalten und mit zur Wache genommen worden. K. war in Schlangenlinien gerast. Der Autoschlüssel sei ihnen bei der Entlassung aber nicht abgenommen worden, sagte K. „So konnte ich wieder fahren.“

Die Staatsanwältin sagte, „unbelehrbar und mit Vehemenz“ habe der Angeklagte gegen Rechtsnormen verstoßen. Aufrichtige Reue könne sie nicht erkennen. Das Gericht ging noch zwei Monate über den Strafantrag der Staatsanwältin hinaus. Der Anwalt hatte weniger als drei Jahre Haft verlangt.

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