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Die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus will den Zugang zu Lachgas erschweren.

© Julian Stratenschulte/dpa

Bundesratsinitiative gegen Trenddroge: Berliner CDU-Fraktion will Verkauf von Lachgas einschränken

Lachgas ist eine Trenddroge unter Jugendlichen – und gefährlich. Die Berliner CDU-Fraktion will Verkauf und Nutzung einschränken und Druck im Bund machen.

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Bei Jugendlichen sind die kleinen Lachgaskartuschen überaus beliebt, das Inhalieren der Trenddroge führt zu einem kurzen Rauschzustand. Die Berliner CDU-Fraktion will nun den Verkauf und die Nutzung von Lachgas einschränken. Dafür will sie den Senat dazu auffordern, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten. Das Ziel dabei ist, den Verkauf von Lachgas (Distickstoffmonoxid) zu regulieren, damit besonders Kinder und Jugendliche vor gesundheitsgefährdendem Missbrauch geschützt sind, wie es in einem Antragstext heißt, den die Fraktion bei ihrer für das Wochenende geplanten Klausurtagung beraten und beschließen will. 

Die Zahl der Missbrauchsfälle von Lachgas durch Kinder und Jugendliche nehme zu. Bei Schülerinnen und Schülern sei es Erhebungen zufolge eine der meistkonsumierten Drogen. Das Gas sei leicht verfügbar und günstig, argumentieren die CDU-Abgeordneten. Die körperlichen Auswirkungen des Lachgaskonsums führten vermehrt zu Unfällen. Mitte Mai sei ein junger Autofahrer unter Einfluss von Lachgas auf die Gegenspur geraten und mit einem geparkten Wagen zusammengestoßen. Im November sei ein 16-Jähriger nach dem Konsum von Lachgas an einem Bahnhof ins Gleis gestürzt und von einer Bahn erfasst worden.

Europaweit und auch in Deutschland steige die Zahl der Menschen mit problematischem Konsumverhalten. Ein Missbrauch berge die Gefahr erheblicher Gesundheitsschäden. „Jedes Jahr sterben europaweit viele Dutzend Menschen daran“, heißt es im CDU-Papier. Das Problem sei, dass Lachgas als Rauschmittel – anders als in der Medizin – unverdünnt inhaliert werde.

Andere Staaten haben den Verkauf verboten

Die Folgen seien Sauerstoffmangel, Ohnmacht und Bewusstlosigkeit. „Bei dauerhaftem Konsum steigt nicht nur das Risiko der psychischen Abhängigkeit, sondern auch das Knochenmark und Nervensystem werden schwer geschädigt“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Nervenschädigung führe zu Taubheitsgefühlen, Lähmungen sowie Muskelstörungen. Ein längerer und intensiverer Konsum könne zu einer Form von Blutarmut führen.

Andere Staaten hätten in den vergangenen Jahren bereits reagiert und die Gesetzesanlage zum Schutz von Kindern und Jugendlichen angepasst, Erwerbsmöglichkeiten und Vertriebswege deutlich eingeschränkt. So stehe Lachgas in den Niederlanden seit 2023 auf Liste der verbotenen Rauschmittel, der Verkauf sei dort damit verboten, bis auf Ausnahmen in der Medizin und als Lebensmittelzusatz. Dänemark habe den Besitz in der Öffentlichkeit, außer für Gewerbe, unter Straf gestellt. Der Verkauf an Minderjährige und zum Zweck der Berauschung sei generell verboten. Großbritannien beschreite einen ähnlichen Weg.

„Aufgrund der Entwicklung steigender Fälle, bei denen Kinder und Jugendliche zu Schaden gekommen sind, besteht dringender Handlungsbedarf einer Regulierung auch in Deutschland“, heißt es in dem CDU-Papier.

Zu prüfen sei, ob eine Regulierung über das Jugendschutzgesetz oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz erfolgen sollte. Möglicherweise seien Alternativen nach dem Vorbild anderer europäischer Länder über Verkaufs- und Besitzverbote besser, wie sie der Petitionsausschuss des Bundestages unterstütze, der in seiner Beschlussempfehlung vom 12. Juni ein Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren forderte.  (mit dpa)

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