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Unterhaltsvorschuss frisst Kindergeld: Petition für Gesetzesänderung übergeben
Wer Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt bezieht, wird beim Kindergeld finanziell benachteiligt. Aktivistinnen finden das ungeheuerlich und haben mehr als 33.000 Unterschriften gesammelt.
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Mehr als 33.000 Bürger haben eine Petition gegen die finanzielle Benachteiligung von Kindern unterschrieben, die sogenannten Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beziehen. „Alleinerziehende dürfen nicht länger dafür abgestraft werden, dass das andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt“, sagte die Initiatorin der Petition, Delia Keller, bei der Übergabe der Unterschriften am Dienstag.
Trennt sich ein Paar, hat in vielen Fällen ein Elternteil Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch das andere. Oft kommt es allerdings vor, dass dieses nicht zahlen kann oder will. In solchen Fällen geht das zuständige Jugendamt in Vorleistung.
Das wirkt sich allerdings nachteilig auf die Auszahlung von Kindergeld aus, jene 255 Euro, die alle Familien in Deutschland jeden Monat pro Kind ausgezahlt bekommen. Trennt sich ein Paar, steht jedem Elternteil eine Hälfte des Kindergelds zu. Das zahlende Elternteil darf also seinen Anteil vom Kindergeld – 127,50 Euro – vom Unterhalt abziehen.
800.000 Kinder betroffen
Bezieht ein Elternteil Unterhaltsvorschuss, läuft es anders, denn hier wird das gesamte Kindergeld auf den Vorschuss angerechnet. Eltern, die Unterhaltsvorschuss beziehen, bekommen so 127,50 Euro weniger pro Monat und Kind als Eltern, bei denen das andere Elternteil den Mindestunterhalt zahlt. Die Unterstützer:innen der Petition finden das ungeheuerlich. „Der Unterhaltsvorschuss, der eigentlich unsere Unterstützung sein soll, frisst das Kindergeld“, klagt Keller.
Mehr als 800.000 Kinder in Deutschland seien von der Regelung betroffen. Keller sagte im Zuge der Petitionsübergabe, es mache sie wütend, dass der Staat sich zu Unrecht gezahlten Unterhaltsvorschuss kaum von den zahlungsunwilligen Elternteilen zurückholt. „Laut Familienministerium passiert das nur in 19 Prozent der Fälle, obwohl 51 Prozent zahlen könnten.“
Doch sogenannten Rückgriffe sind aufwendig, Länder und Kommunen mit dem Verwaltungsaufwand überfordert. „Dann brauchen wir eben eine übergreifende Inkassostelle. Es kann doch nicht sein, dass wir über Bürgergeldkürzungen diskutieren, während der Staat hier jährlich auf mehr als zwei Milliarden Euro verzichtet“, sagt Keller. Absurd findet die zweifache Mutter es auch, „dass Unterhaltsschulden nach drei Jahren verjähren, während es bei BAföG-Darlehen 20 Jahre sind.“
Übergeben wurden die Unterschriften bei einer Veranstaltung des „Roten Tisch Care“. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Wissenschaftler:innen und Aktivist:innen, die sich für mehr Wertschätzung und eine finanzielle Kompensation von Sorgearbeit wie Kinderbetreuung oder Angehörigenpflege einsetzen.
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