Urteil des Berliner Kammergerichts: Berlin bekommt ehemaliges Spaßbad SEZ für einen Euro zurück
Das Sport- und Erholungszentrum in Friedrichshain soll ans Land zurückgehen, entschieden die Richter - fast 20 Jahre nach der Privatisierung.
Im jahrelangen Rechtsstreit um das Sport-und Erholungszentrum in Friedrichhain hat das Land Berlin einen Sieg errungen. Das Kammergericht hob in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Landgerichts von 2018 auf und verurteilte nun den privaten Eigentümer Rainer Löhnitz dazu, die Immobilie gegen Zahlung von einem Euro herauszugeben.
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Zum gleichen Preis hatte das Land 2003 das marode Spaßbad an Löhnitz verkauft, mit der Maßgabe es zu sanieren und weiter als Sport- und Erholungszentrum zu betreiben. Als Löhnitz statt der erwarteten Spaßbad-Neueröffnung nur ein Becken für die Saunagäste in Betrieb nahm, gab es scharfe Kritik.
Der Senat verteidigte den Verkauf allerdings jahrelang und schwenkte erst 2016 um. Inzwischen war das knapp fünf Hektar große Grundstück einen zweistelligen Millionenbetrag wert und sollte größtenteils mit 600 Wohnungen bebaut werden. Über die Pläne konnten sich Bezirk, Senat und der private Eigentümer aber nicht einigen.
Das Gericht verurteilte Löhnitz zur „lastenfreien Eigentumsumschreibung“
Das Kammergericht verurteilte Löhnitz nun zur „lastenfreien Eigentumsumschreibung“ und zur „Löschung eingetragener Grundschulden“ Löhnitz hatte zuvor in einer Klage gegen das Land den Verzicht auf ein vertraglich fixiertes Wiederkaufsrecht und die Löschung einer Auflassungsvormerkung verlangt.
Das Landgericht gab ihm 2018 Recht - gegen Zahlung von knapp einer Million Euro. Dagegen ging Löhnitz in Berufung, das Land Berlin allerdings auch. Das Land verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrages und setzte sich nun in zweiter Instanz durch. Löhnitz hält die Richter jedoch für befangen und wirft ihnen grobe Verfahrensfehler vor. "Ich werde mit allen rechtlichen Möglichkeiten die Herrschaften zur Verantwortung ziehen", sagte Löhnitz am Freitag.
Der Bund der Steuerzahler begrüßte das Urteil. "Wir hatten den 1-Euro-Deal erstmals 2012 thematisiert und auch im Schwarzbuch 2012 aufgegriffen. Dass das dann genau zehn Jahre dauert, hätten wir damals aber auch nicht gedacht", erklärte der Vorsitzende des Verbands, Alexander Kraus. Er hatte den Verkauf 2014 als „komplettes Verwaltungsversagen oder einen Fall von Korruption“ bezeichnet. Löhnitz verklagte Kraus daraufhin auf Unterlassung seiner Aussagen - strittig war besonders der Begriff "Spaßbad", der im Kaufvertrag nicht auftaucht. Löhnitz konnte sich vor Gericht aber nicht durchsetzen.