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Urteil erschwert Arbeitskampf: Reinigungskräfte an der Berliner Charité beenden Streik
Seit Mittwoch wurden Reinigung, Transport, Wachschutz der Universitätsklinik bestreikt. Doch das Arbeitsgericht forderte so strikte Notdienstregelungen, dass Verdi den Streik beendet.
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Der Streik der Reinigungskräfte an Berlins Charité wird zum Wochenende beendet – künftige Arbeitsniederlegungen aber sind wahrscheinlich. Die in der Gewerkschaft Verdi organisierten Beschäftigten der Charité-Tochterfirma CFM waren am Mittwoch zunächst in einen unbefristeten Ausstand getreten.
Neben Reinigungskräften streikten Transport- und Wachleute. Die Spitze der landeseigenen Universitätsklinik musste deshalb bestimmte Abläufe anders organisieren. In der Charité blieben einige Kantinen geschlossen, Fahrdienste fielen zuweilen aus.
Hintergrund der Verdi-Entscheidung vom Freitag ist ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts, wonach die in solchen Arbeitskämpfen übliche Notdienstvereinbarung äußerst strikt gehandhabt werden soll.
Verdi spricht von „absurder Situation“
Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaft, Gisela Neunhöffer, sagte auf Tagesspiegel-Anfrage: „Wir haben wegen der strikten Notdienstvereinbarung eine absurde Situation: In einigen Schichten sollen ausgerechnet während dieses Streiks mehr Kollegen eingesetzt werden, als das im Alltag oft üblich war.“
Hunderte CFM-Angestellte demonstrierten am Donnerstag vor dem Abgeordnetenhaus dafür, dass die Tochterfirma voll in den an der Charité sonst geltenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) integriert wird. Mit TVÖD bezögen viele der 3500 CFM-Beschäftigten mitunter Hunderte Euro mehr im Monat.
Welche Arbeiten sind für Notfälle unverzichtbar?
Wenn im Gesundheitswesen gestreikt wird, geht es immer auch um die Frage: Welche Tätigkeiten lassen sich aus medizinischer Sicht – also wegen der Patientensicherheit – nicht verschieben? Klinikmanager erklären dabei möglichst viele Aufgaben als für die Notfallversorgung unverzichtbar. Gewerkschafter fürchten hingegen um die Wirksamkeit von Streiks.
Das Arbeitsgericht hatte die Arbeitsniederlegungen am Dienstag zwar erlaubt, nachdem die CFM-Spitze den Streik untersagen lassen wollte. Aber die Kammer forderte eben jene strikten Notdienstregeln, die unter den Streikenden nun zu massivem Unmut führten.
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